Abmahnung wegen Cookie-Banner: Meine Erfahrung und auf was du achten solltest

Geldschnurrbart Blog Post

Abmahnung wegen Cookie-Banner! Jede Person, die aufgrund von Hobby oder Geschäft einen Online-Auftritt hat sicher schonmal darüber nachgedacht ob alles auf seiner Seite mit dem ausufernden Datenschutzkult in Einklang steht. Autor Oliver Klein musste es auf die harte Tour lernen und teilt mit uns seine Erfahrungen.

Disclaimer / Achtung: Dieser Gastbeitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht! Im Rahmen meiner Arbeit als Blogger und im Zuge der Abmahnung habe ich mich zwar mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und der DSGVO beschäftigt, ich bin jedoch weder Jurist noch Datenschutz-Experte. Dementsprechend kann ich für die Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Richtigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abmahnungen wegen Cookie-Banner passieren tatsächlich
  • Oft sind kleine Website- und Blogbetreiber betroffen
  • Postalisch eingehende Abmahnung ist ernst zunehmen
  • Rechtliche Beratung kann sinnvoll sein, z.B. bei einem Anwalt für IT-Recht
  • Cookie-Banner sollten an die geltenden Bestimmungen angepasst werden
  • Empfehlung (WordPress): Borlabs Cookie Banner*

Abmahnung wegen Cookie-Banner:  Vorgeschichte

Anfang September war ich für 14 Tage in den Alpen auf einer Berghütte. Herrliche Ruhe, Abgeschiedenheit und Panoramablicke. Ich liebe und brauche regelmäßig diese Auszeiten fernab der Onlinewelt und Alltagssorgen.

So kam ich total entspannt Mitte September aus den Bergen zurück und begab mich mit einer inneren Ruhe wieder in meinen Alltag.  

Am dritten Tag nach meiner Rückkehr wurde ich aus dieser inneren Gelassenheit schlagartig herausgerissen. In meinem Postfach befand sich eine Email mit dem Betreff ihre Werbung und einem Anhang. Fast hätte ich sie gelöscht, da ich aus Erfahrung und Vorsicht keine Emails von unbekannten Absendern öffne, erst recht nicht, wenn ein Anhang mit dabei ist (Virenschutz).

Abmahnung wegen Cookie-Banner: 8-seitiges Schreiben

In der Vorschau schaute ich mir die ersten Zeilen der Email an. Dort stand, „sollte das Öffnen der angehängten Dokumente Probleme bereiten oder aus Sicherheitsaspekten in Frage stehen, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme unter unserer angegebenen Rufnummer“.  Nun war ich alarmiert. Ich öffnete den pdf-Anhang und fand ein 8-seitiges Schreiben vor.

Die erste Seite war voll mit Aktenzeichen von Gerichtsurteilen und warum der Wirtschaftsverband dazu berechtigt ist, im „Interesse eines lauteren Wettbewerbs“ die Interessen seiner Mitglieder zu verfolgen – und eben Verstöße dagegen abzumahnen.

Auf Seite 2 wurde dann der Abmahngrund genannt: Der Text aus meinem damals angezeigten Cookie-Banner wurde zitiert („Diese Seite nutzt Cookies… „), dass der Text am rechten Bildschirmrand mit einem OK-Button endet und diese Vorgehensweise laut einem Urteil vom Europäische Gerichtshof wettbewerbswidrig sei.

Des Weiteren war der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt, die ich innerhalb von 9 Tagen zu unterschreiben hätte, sonst würden weitere gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Schock!

Das schien wirklich eine rechtsgültige Abmahnung wegen meinem Cookie-Banner zu sein, welches nicht mehr der aktuellen Rechtssprechung entspricht. Ich wusste das schon seit Monaten, dass ich es anpassen musste, ein neues Cookie-Plugin installieren sollte.

Ich schob es vor mir her, da dies für mich als Online-Unternehmer massive Nachteile in Sachen Messung der monatlichen Besucher mit sich gebracht hätte (Google Analytics )

Ernstzunehmen: zusätzlich per Post zugestellt

Am nächsten Tag lag tatsächlich das Abmahnschreiben inkl. Unterlassungserklärung in meinem Briefkasten. Ich las mir alles in Ruhe nochmal durch, recherchierte im Netz und kam zu der bitteren Erkenntnis, dass dies eine ernstzunehmende Abmahnung war und ich etwas unternehmen muss.

An dieser Stelle mein erster Tipp: Falls du eine Abmahnung erhältst, prüfe ob sie rechtlich ernst zu nehmen ist (es gibt leider auch viele Betrüger). Das heißt, schau dir den Abmahngrund genau an, recherchiere etwas von welchem Verband oder Rechtsanwalt sie kommt. Und falls es eine „seriöse“ Abmahnung ist, nimm die Sache und vor allem die beigefügte Unterlassungserklärung mit Fristsetzung ernst! Sonst drohen erheblich höhere Kosten.

Ich recherchierte also weiter im Netz und fand relativ schnell Fachanwälte, die sich auf die Abwehr solcher Abmahnungen spezialisiert haben. Praxistipp: Gib einfach „Abmahnungen Cookie-Banner“ bei Google ein und du wirst schnell fündig. 

Die meisten dieser Anwälte bieten an, dass du ihnen das Abmahnschreiben vorab per Email zur Prüfung zukommen lässt und du danach ein kostenfreies Erstgespräch per Telefon mit dem Anwalt führst.

Ich habe mir juristischen Rat eingeholt

Die von mir gewählte Kanzlei meldete sich dann auch tatsächlich eine Stunde später bei mir. „Ja, das ist eine Abmahnung im Zuge der Datenschutzbestimmungen, die der aktuellen Rechtslage entspricht, auch wenn vom Bundestag Anfang September ein Gesetz verabschiedet wurde, um den „Abmahnmissbrauch effektiv zu verhindern“.

„Der Verband, von dem sie die Abmahnung erhalten haben, ist für seine rege Klagetätigkeit bekannt. Deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen, die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf jeden Fall einzuhalten.“

Ich war hin und her gerissen, was ich tun sollte.

Unterschreiben und Ruhe?

Einerseits las ich auf den Seiten der Anwälte, dass sie dringend davon abraten, eine Unterlassungserklärung in der zugesandten Form einfach zu unterschreiben, sondern sie auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Andererseits waren da die Kosten. Weil der Wirtschaftsverband natürlich für die Wahrung eines lauteren Wettbewerbs und den entstandenen Kosten für die Abmahnung eine Ausgleichsgebühr verlangte. Hinzu kam die Honorarpauschale für den beauftragten Rechtsanwalt.

Für beides wären das unterm Strich rund 500€ gewesen (Tipp: Falls du die Kosten für einen Rechtsanwalt im Moment nicht aufbringen kannst, kannst du dich um Beratungshilfe bemühen. Den Antrag kriegst du meist vom Anwalt und muss beim Amtsgericht abgegeben werden).

Am nächsten Tag führte ich mit einem weiteren Fachanwalt ein Vorgespräch, der mir nach Schilderung des Falls tatsächlich dazu riet, die Unterlassungserklärung in der Form zu unterschreiben, um mir weitere Kosten und Aufwand (Ärger) zu ersparen.

Nach zwei Tagen Kopf zerbrechen, entschied ich mich dazu, einen Rechtsanwalt mit dem Fall zu beauftragen. In mir kam nämlich mittlerweile auch ein gewisser Trotz, ja „Kampfgeist“ auf!

Außerdem war es mir doch zu riskant, die beigefügte Erklärung ohne Prüfung und Anpassung durch einen Anwalt zu unterschreiben. Weil solch eine Unterlassungserklärung wie ein lebenslanger Vertrag ist, in dem du dich rechtsverbindlich dazu verpflichtest, den Abmahngrund nie wieder im Internet zu wiederholen (bei Wiederholung droht eine Vertragsstrafe, die um einiges höher ist als die ursprünglich verlangte Gebühr).

Abmahnung wegen Cookie-Banner: meine Entscheidung

Ich installierte also ein neues Cookie-Plugin, welches Cookies erst nach vorheriger Einwilligung durch den Leser setzt und sie darüber aufklärt (eine Übersicht über die besten Plugins dazu findest du hier). Mein Rechtsanwalt passte die Unterlassungserklärung zu meinen Gunsten an, übermittelte sie an den Verband, der die Erklärung in dieser Form dann akzeptierte. 

Zwei Wochen später überwies ich dem Verband die geforderte Gebühr in voller Höhe (leider gab es laut meinem Rechtsanwalt nach gängigen Urteilen hier keine Möglichkeit eine niedrigere Gebühr zu erstreiten oder gar der Gebührenzahlung ganz zu entgehen).

Ich kann dir aus dieser Erfahrung, die mich über zwei Wochen Zeit, Geld und Nerven kostete, nur empfehlen, das Thema Cookie-Banner nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und dich lieber heute als morgen damit auseinanderzusetzen, falls noch ein veraltetes Banner auf deiner Seite angezeigt wird.

Wenn du das vor dir herschiebst, wie ich, mit dem naiven Glauben, „ach es gibt so viele Blogs, da passiert so schnell nix“, kann es dir wie mir ergehen. Es geht schneller als gedacht (mein Eindruck ist, dass die Abmahnverbände und Anwälte vor in Kraft treten des neuenGesetzes noch einmal richtig aktiv werden).

Mach nicht den gleichen Fehler wie ich. 😉

Was ist der Cookie Hinweis und wie wird er korrekt eingebunden?

Da ich, wie eingangs erwähnt, hier keine Rechtsberatung gebe, möchte ich dir hier nur einen kurzen Überblick geben, auf was du in Sachen Cookie-Banner laut neuer Rechtslage achten musst.

Falls du da tiefer einsteigen willst, empfehle ich dir, dir ein wenig zu googeln und dir zahlreiche Beiträge von Fachanwälten dazu durchzulesen.

In der Vergangenheit hat es ausgereicht, ein einfaches Banner anzuzeigen, das darüber informiert, dass Cookies auf deiner Website verwendet werden, so wie ich es auch tat:

Abmahnung wegen Cookie-Banner
https://www.blogmojo.de/wordpress-cookie-plugins/#61_einfacher_cookie-hinweis

Das Banner lässt sich einfach wegklicken, ohne dass dies einen Einfluss darauf hat, dass Cookies beim Weiterlesen auf deiner Seite gesetzt werden (oder bereits gesetzt wurden). Der Leser wird darüber hinaus auch nicht informiert, welche Cookies genau gesetzt wurden, falls er weiter liest.

Diese Kennzeichnung ist nach einem BGH Urteil endgültig Geschichte und in dieser Form nicht mehr zulässig.

Die rechtliche Grundlage für Cookies war in den letzten Jahren meist sehr schwammig.

Jetzt mehr Klarheit durch BGH Urteil

Für mehr Klarheit in dieser Hinsicht sorgte in diesem Jahr ein Urteil des BGH vom 28.05.2020, das die Einwilligungspflicht nach der Cookie Richtlinie bestätigt hat.

Das heißt, vor Setzung von jeglichen Cookies musst du dir die Einwilligung von Besuchern deiner Webseite holen. Sie müssen selbst auswählen können, welche Cookies gesetzt werden. Dabei wird zwischen essenziellen (zum Betreiben deiner Seite) und nicht notwendigen Cookies unterschieden.

Zu den einwilligungspflichtigen Cookies gehören z. B. Google AdSense, Facebook-Pixel, Google Analytics und andere Werbe-Cookies.

Was das genau heißt, wie ein neues Cookie-Banner korrekt eingebunden wird, welche Cookies essenziell sind, welche nicht, all das ist äußerst kompliziert, umfänglich und schwammig.

Wenn du da tiefer einsteigen willst, empfehle ich dir den FAQ Artikel von dem renommierten Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Dr. Schwenke.

Abmahnung wegen Cookie-Banner: Fazit und persönliche Anmerkung:

Ich persönlich empfinde diese ganzen „Abmahnverbände“ mehr als fragwürdig. Sie begründen ihre Tätigkeit im Sinne eines Verbraucherschutzes und „fairen Wettbewerbs“.

Nicht umsonst ist ja vom Bundestag genau gegen diese „Abmahnwellen“ ein Gesetz beschlossen worden.

Auszug aus der Pressemitteilung der Bundesjustizministerin:

„Der Missbrauch von Abmahnungen schadet dem Wettbewerb und vor allem Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen. Durch den nun beschlossenen Gesetzentwurf entziehen wir diesem Geschäftsmodell die Grundlage.“

Und überhaupt:

Wenn ich mit unwahren, unlauteren, unseriösen Sätzen für eines meiner Produkte auf meiner Webseite werben würde, dann könnte ich die Vorgehensweise dieser Abmahnverbände ja fast noch nachvollziehen.

Laut Paragraph 3 UWG ist Unlauterkeit: „Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.“

Ich frage mich jedoch, wo bei einer Cookie-Einwilligung der „Verbraucher in seinem wirtschaftlichen Verhalten wesentlich beeinflusst wird?

Abgesehen davon sind durch die DSVGO aus dem Jahr 2018 diese Möglichkeiten sowieso schon stark eingeschränkt worden. Ich als Blogbetreiber habe hier große Sorgfalt an den Tag gelegt, habe Datenverarbeitungsverträge abgeschlossen (z.B. mit Google), die Datenschutzerklärung angepasst und einiges mehr.

Damals hat mich die ordnungsgemäße Umstellung auf die neue Datenschutz-Verordnung eine Woche Arbeit gekostet.

Große Unternehmen beschäftigen ganze (Rechts-)Abteilungen, um ihre Webseiten rechtskonform zu halten und unberechtigte Forderungen schnell abzuwehren. Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer, wie ich, die sich mühsam eine Selbstständigkeit aufgebaut haben, müssen dies alles selbst tun, sich ständig informieren, ob sie nicht wieder gegen ein neues Gesetz oder aktuelles Urteil mit ihrer Seite verstoßen.

Ich will hier nicht jammern. Jede Selbstständigkeit bringt Anstrengungen mit sich .Und ich möchte auch nicht mehr mit einem Angstellendasein tauschen.

Mir geht es mehr um Gerechtigkeit und ob die Daseinsberechtigung solcher Verbände wirklich aus so hehren Motiven wie Verbraucherschutz und lauteren Wettbewerb besteht – oder eher doch wirtschaftliche und lobbytechnische Interessen verfolgt werden?

Zudem ist mein Eindruck, dass sich Abmahnverbände bevorzugt auf kleine Webseiten stürzen, mit der Hoffnung, dass der Inhaber von einer Abmahnung eingeschüchtert wird und schnell unterschreibt (so wie es mir anfangs ja auch erging)!

Er nicht die finanziellen Mittel hat, und aus Unwissenheit und Angst vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreibet und die Gebühr überweist, um „Ruhe“ zu haben. Auch so kann man sich ein lukratives Geschäftsmodell aufbauen.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich immer für einen fairen, gerechten und sozialen Wettbewerb sowie Verbraucherschutz bin, sowohl als Einzel-Unternehmer als auch als Privatperson! Soweit es sich dabei wirklich um einen fairen Wettbewerb und nicht um wirtschaftliche Interessen Einzelner, Konkurrenzschädigung oder gar Lobbyarbeit handelt.

Ob du einen Rechtsanwalt im Falle einer Abmahnung einschaltest oder nicht, musst du für dich ganz persönlich abwägen.

Jedenfalls hoffe ich dir mit diesem ehrlichen Erfahrungsbericht eine kleine Orientierungshilfe im Falle einer rechtskonformen Cookie-Abmahnung gegeben zu haben.

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Oliver Domröse

Über den Autor

Oliver Domröse ist Blogger, Autor und Coach. Er betreibt seit 5 Jahren seinen Blog simplyfeelit.de. Hier schreibt er mit viel Herzblut und Leidenschaft über Beziehungen, Narzissmus, Männlichkeit und persönliche Entwicklung.

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