Steuern sparen – diese Ausgaben solltest du kennen

Geldschnurrbart Blog Post

Beim Thema Geld sparen spielen auch Steuern eine wichtige Rolle. Die Abgabe einer Steuererklärung gibt uns die Chance durch Absetzen relevanter Ausgaben Steuern zu sparen. Der Abgabetermin ist in der Regel der 31. Juli. Es existieren einige Kosten und Aufwendungen, die du im Rahmen der Steuererklärung geltend machen kannst und an die du vielleicht nicht unbedingt selbst gedacht hast.

Die verschiedenen Kategorien von Ausgaben im Überblick

Die zahlreichen Ausgaben, die du im Rahmen der Steuererklärung aufführst und die deine zu versteuernden Einnahmen reduzieren kannst, lassen sich in mehrere Kategorien unterteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • Handwerker- und Haushaltskosten
  • Gesundheitskosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Fahrtkosten
  • Home-Office und Bankgebühren
  • PC und Materialien
  • Kirchensteuer
  • Unterhalt
  • Spenden
  • Betreuer und Ehrenamtliches

Mit einigen dieser Rubriken möchten wir uns im Folgenden näher beschäftigen und dir dabei eine Reihe von Ausgaben nennen, die du vielleicht auch in deiner Einkommensteuererklärung aufführen und somit die zu zahlende Steuer reduzieren kannst.

Tipp: Vor allem solltest du dir als Freiberufler oder Unternehmer den Artikel Steuern sparen als Selbstständiger anschauen.

Aufwendungen für Handwerker, Haushaltshilfen sowie Pflegekosten

Bestimmte Arbeiten im Haushalt oder rund ums Haus werden besser von Experten erledigt. Dies betrifft zum Beispiel Gärtner, Elektriker oder sonstige Handwerker, die eine Arbeit verrichten. Die entsprechenden Kosten kannst du in deiner Einkommensteuererklärung bis zu einem maximalen Betrag von 1.200 Euro geltend machen. Dies gilt in erster Linie für Handwerkerkosten. Beschäftigst du hingegen einen Minijobber, so führt dieser zu einer Steuererleichterung von 510 Euro.

Bei den Kosten für Handwerker spielt es übrigens keine Rolle, ob du die Wohnung bzw. das Haus gemietet hast oder Eigentümer bist. Auf Kosten von insgesamt bis zu 6.000 Euro erhälst du in diesem Fall stets einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent, sodass die zuvor bereits genannten 1.200 Euro als maximal absetzbare Ausgabe zustande kommen.

Ebenfalls angeben kannst du Pflege- und Betreuungskosten. Voraussetzung ist allerdings, dass entweder bei der entsprechenden zu pflegenden Person ein Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung vorliegt. In diesem Fall zählen die Kosten zum Bereich der außergewöhnlichen Belastungen, sodass lediglich ein Eigenanteil selbst zu tragen ist. Pflegegeld darf übrigens seitens des Finanzamtes nicht abgezogen werden.

Gesundheitskosten: Zahnersatz, Hilfsmittel und Medikamente

Immer größer werden die Kosten für Verbraucher im Gesundheitsbereich. So gibt es mittlerweile in zahlreichen Medizinbereichen einige Leistungen, bei denen du zumindest einen Eigenanteil tragen musst. Dies gilt insbesondere für:

  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Hörgeräte und Brillen
  • Medikamente
  • Sonstige Hilfsmittel, beispielsweise Gehhilfen

Ebenfalls zu diesen Gesundheitsausgaben können Rechnungen für privatärztliche Behandlungen zählen, die nicht von einer Zusatzkrankenversicherung übernommen werden. Besonders gestiegen sind die Kosten bei den Zuzahlungen für Medikamente, sodass es sich unter Umständen lohnt, die entsprechenden Verordnungen und Rechnungen zu sammeln.

Einer der Kostenfaktoren findet sich im Bereich der Zahnbehandlungen. Zahnersatz wie Kronen oder Implantate kann schnell in die Tausende gehen. Daher ist es sinnvoll, diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben, sodass zumindest ein bestimmter Betrag die Steuerlast mindert.

Kosten für die Kinderbetreuung können Steuern sparen 

Ebenfalls absetzbar sind die sogenannten Kinderbetreuungskosten. Einzutragen sind diese in der Zeile 73 der Einkommensteuererklärung, konkret in der Anlage „Kind“. Zu den Kinderbetreuungskosten zählen insbesondere Beiträge für den Kindergarten oder eine sonstige Betreuung, die für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren statt findet.

Ebenfalls in dem Bereich fällt das Schulgeld, falls dein Kind eine Privatschule besucht. In diesem Fall dürfen bis zu 30 Prozent der zu zahlenden Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, allerdings maximal 5.000 Euro. 

Ebenfalls in den Bereich der Kosten für die Kinderbetreuung sowie Schulgeld und Ausbildung fällt der Ausbildungsfreibetrag. Dieser steht Eltern zu, falls die Kinder lernen bzw. studieren und auswärts wohnen. In diesem Fall kann ein Ausbildungsfreibetrag von 944 Euro pro Kind und Jahr angesetzt werden.

Fahrtkosten nach wie vor als Ausgaben abzusetzen

Eine der bekanntesten steuermindernden Aufwendungen sind nach wie vor die Fahrtkosten, die durch den Weg zur Arbeit entstehen. Allerdings ist eine Pauschale von 1.000 Euro zu berücksichtigen. Erst unter der Voraussetzung, dass die Fahrtkosten darüber hinaus gehen, hast du einen Steuer sparenden Effekt.

In diesem Fall dürfen je zurückgelegtem Kilometer (einfache Strecke zur Arbeit) 0,30 Euro angesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder sogar zu Fuß zur Arbeit gelangst. Dass du selbst mit einer verhältnismäßig geringen Strecke leicht über den angesprochenen Betrag von 1.000 Euro kommen kannst, zeigt das folgende Rechenbeispiel:

Arbeitstage pro Jahr: 220

Kilometer einfache Strecke: 20

Kosten: 0,30 € pro Kilometer

Gesamtkilometer pro Jahr: 4.400

Gesamtkosten: 1.320 Euro

Home-Office, PC und Büromöbel

Insbesondere aufgrund der aktuellen Coronakrise steigen immer mehr Menschen auf Home-Office um. In diesem Fall gibt es ebenfalls einige Ausgaben, die steuerlich geltend machen werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich tatsächlich um ein Arbeitszimmer handelt, welches abgetrennt von den sonstigen Wohnräumlichkeiten ist. In diesem Fall können beispielsweise Aufwendungen folgender Art steuerlich relevant sein:

  • PC
  • Handy
  • Büromöbel
  • Materialien

Auch in diesem Fall ist allerdings die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu berücksichtigen. Es macht nur dann Sinn, die entsprechenden Ausgaben auszuschließen, falls der Betrag überschritten wird. Zudem solltest du beachten, dass ein PC oder das Smartphone oftmals nicht ausschließlich beruflich, sondern ebenfalls privat genutzt wird. Dann kann es unter Umständen sinnvoll sein, die einzelnen Bestandteile detailliert aufzuführen.

Unterhalt naher Angehöriger abzugsfähig

Ebenfalls abzugsfähig und damit steuermindernd ist Unterhalt, der für nahe Angehöriger gezahlt wird. In diesem Fall können bis zu 9.168 Euro als sogenannte außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Einzutragen sind diese in der Anlage „Unterhalt“ in den Zeilen 7-16.

In den Bereich der sogenannten nahen Angehörigen fallen in erster Linie erwachsene Kinder, für die kein Kindergeld mehr gezahlt wird oder auch der ehemalige Partner. Zu beachten ist, dass die Einkünfte des Empfängers angerechnet werden, sobald diese 644 Euro pro Monat übersteigen.

Mitgliedsbeiträge und Spenden

Ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden können unter anderem Mitgliedsbeiträge und Spenden. Bei den Mitgliedsbeiträgen muss es sich allerdings um Beiträge an gemeinnützige Vereine handeln, die nicht in den Bereich Sportvereine, Karneval oder Tierzucht fallen. Bei Spenden ist der mögliche Abzugsbetrag besonders groß. Es können hier bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte als Sonderausgaben innerhalb der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass du alle Bescheinigungen und Quittungen sammelst.

P.S: Falls du Schweizer bist, schau dir Mal den Artikel „Steuern sparen Schweiz“ an.

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