Steuererklärung – warum du sie machen solltest

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Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass fast 90 Prozent aller beim Finanzamt eingereichten Steuererklärungen zu einer Rückerstattung führen. Daher kann das Einreichen der Steuererklärung auch dann sinnvoll sein, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, was dafür benötigt wird, welche Vor- und Nachteile der Steuererklärung hat, welche Fehler du im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung machen kannst und welche Arten von Steuererklärungen es gibt, erfährst du in unserem Beitrag. Viel Freude beim Steuern sparen.

Das Wichtigste im Überblick

  • In fast 90 Prozent aller Fälle erhalten Steuerpflichtige nach Abgabe ihrer Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurück, durchschnittlich etwas mehr als 1.000 Euro.  
  • Zahlreiche     Ausgaben kannst du im Rahmen der Steuererklärung geltend machen, wie zum Beispiel Krankheitskosten, Fahrtkosten, Handwerker- und Gärtnerkosten sowie gezahlte Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.
  • Eine     gute Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung sind Steuerprogramme, die du teilweise schon ab 15 Euro erhältst. Die     Programme sind in der Regel einfacher als das vom Finanzamt zur Verfügung gestellte ELSTER-Programm.
  • Auch für Kryptowährungen kannst du mit Krypto Steuer Tools einfach eine Steuererklärung machen.

Was ist die Steuererklärung?

Mittels einer Steuererklärung teilst du dem Finanzamt bestimmte Fakten und Zahlen mit, anhand derer die Behörde dazu in der Lage ist, die für dich geltende Einkommensteuer festzusetzen. Ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, ist einerseits in einzelnen Steuergesetzen und zum anderen in der Abgabenverordnung festgelegt.

Lediglich 50 Prozent aller deutschen Steuerzahler müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Eine solche Pflicht besteht insbesondere unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Du verfügst über einen Lohnsteuerfreibetrag
  • Du erhältst Lohnersatzleistungen
  • Deine  Einnahmen liegen oberhalb des Grundfreibetrages von 9.168 Euro   
  • Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig und liegst mit deinen Einnahmen oberhalb des Grundfreibetrages
  • Du bist verheiratet und ein Partner hat Einzelveranlagung beantragt

Oftmals werden die zwei Begriffe Steuererklärung und Lohnsteuerausgleich synonym verwendet. Heutzutage macht die Finanzbehörde keinen Unterschied mehr zwischen diesen zwei Bezeichnungen.

Was benötige ich für die Steuererklärung?

Um die Steuererklärung auszufüllen, benötigst du einige Angaben. Bist du Arbeitnehmer, kannst du die relevanten Zahlen deiner elektronischen Lohnsteuerkarte entnehmen. Insbesondere bei Ausgaben, die du im Rahmen der Steuererklärung absetzen möchtest, solltest du entsprechende Belege besitzen. Das können beispielsweise Arztrechnungen und Handwerkerrechnungen sein.

Die Einkommensteuererklärung besteht aus mehreren Formularen und Anlagen. Abhängig Beschäftigte müssen in aller Regel insbesondere die folgenden Vordrucke ausfüllen:

  • Hauptvordruck 
  • Anlage N     
  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage außergewöhnliche Belastungen

Wenn du die entsprechenden Angaben in das jeweilige Formular einträgst, kannst du auf die ELSTER-Ausfüllhilfe zurückgreifen. Sowohl online als auch bei den entsprechenden Papierformularen wird nahezu jede Zeile mit einem Hinweis erläutert, welche Angaben du dort machen musst.

Tipp: Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer?

Welche Vorteile gibt es?

Selbst unter der Voraussetzung, dass du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, kann es vorteilhaft sein, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Die Chance darauf, dass du mehr als 100 oder sogar 1.000 Euro zurückbekommst, ist relativ groß.

Im Durchschnitt erhalten fast 90 Prozent aller Steuerpflichtigen nach Abgabe der Einkommensteuererklärung eine Steuerrückzahlung, die – ebenfalls im Durchschnitt – knapp über 1.000 Euro liegt. Im Einzelfall kann der Erstattungsbetrag noch deutlich höher ausfallen.

Insbesondere unter der Voraussetzung, dass du einen etwas längeren Weg zur Arbeit hast, solltest du eine Steuererklärung abgeben. Die Werbungskostenpauschale kannst du nämlich bereits überschreiten, wenn die einfache Wegstrecke sich auf mindestens 15 Kilometer beläuft. Unter dieser Voraussetzung darfst du eine sogenannte Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer angeben. Ebenfalls von Vorteil ist eine freiwillige Steuerung, wenn Aufwendungen aus den folgenden Rubriken angefallen sind:

  • Sonderausgaben   
  • Außergewöhnliche  Belastungen

Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise Vorsorgeaufwendungen (Sozialversicherungsbeiträge), Kinderbetreuungskosten oder auch die gezahlte Kirchensteuer. In den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen fallen insbesondere Ausgaben aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder für die Pflege von nahen Angehörigen.

Eine freiwillige Steuererklärung kannst du bis zu vier Jahre nachträglich einreichen. Du kannst also beispielsweise bis zum 31. Dezember 2020 noch die Einkommensteuererklärung des Jahres 2016 nachträglich abgeben.

Welche Nachteile gibt es?

Wenn es einen Nachteil bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung gibt, dann handelt es sich dabei um den zeitlichen Aufwand. Einen Nachteil monetärer Art gibt es nicht. Bei einer freiwillig eingereichten Steuererklärung gibt es keinen Nachteil. Sollte das Finanzamt tatsächlich eine Nachforderung stellen, kannst du die abgegebene Steuererklärung nämlich einfach wieder zurückziehen.

Welche Fehler kann ich bei einer Steuererklärung machen?

Beim Ausfüllen der Steuererklärung werden öfter Fehler gemacht. Solltest du nach Abgabe der Steuererklärung feststellen, dass dir ein Fehler unterlaufen ist, besteht der erste Schritt darin, diesen Fehler gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Anschließend korrigierst du ihn, indem du eine berichtigte Steuererklärung abgibst.

Grundsätzlich schützen zwar Fehler und Unwissenheit nicht vor Strafen. In der Regel werden seitens des Finanzamtes jedoch keine Sanktionen erfolgen, wenn relativ klar ersichtlich ist, dass es sich um einen versehentlichen Fehler und nicht um eine bewusste Falschangabe gehandelt hat. Ernster ist die Situation allerdings, falls du wissentlich falsche Angaben gemacht bzw. Einnahmen verschwiegen hat. Dies kann teilweise erhebliche Strafen als Konsequenz haben.

In der Praxis werden insbesondere Falschangaben und Steuerhinterziehungen verfolgt, die einen Betrag von mindestens 20.000 Euro ausmachen. Das Strafmaß ist bei Steuerhinterziehung und Falschangaben abhängig davon, wie hoch der Steuerschaden für das Finanzamt ist. Ab einer Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro kann die Strafe sogar als Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren ausgesprochen werden.

Welche Art von Steuererklärung gibt es?

Es gibt zwei Arten von Steuererklärung, nämlich zum einen die von Privatpersonen und zum anderen die Einkommensteuererklärung, die Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen einreichen müssen. Selbstständige müssen zum Beispiel die Anlage S, G sowie EÜR ausfüllen.

Die Anlage S ist das Hauptformular, in der Anlage G sind die gewerblichen Einkünfte einzutragen und im Rahmen der Anlage EÜR ist die Einnahmen- und Überschussrechnung von Freiberuflern zu tätigen. Es handelt sich dabei um eine einfache Form der Gewinnermittlung, da Freiberufler keine Bilanzierung betreiben müssen.

Welche Leistungen werden bei der Steuererklärung erbracht?

Grundsätzlich dient die Steuererklärung dazu, dass du durch Fakten, Zahlen und bestimmte Angaben dem Finanzamt die Möglichkeit gibst, die korrekte Steuerlast festzulegen. Auf der anderen Seite kannst du durch Abgabe der Steuererklärung allerdings auch Ausgaben geltend machen, sodass deine Steuerlast verringert und du vielleicht einen Rückerstattungsbetrag erhältst.

Sowohl als Unternehmer als auch Privatperson bist du vom Grundsatz her dazu verpflichtet, deine Steuererklärung selbst anzufertigen. Allerdings kannst du alternativ einen Steuerberater beauftragen. Dieser fertigt in deinem Namen und Auftrag die Steuererklärung an, die du allerdings trotzdem selbst unterzeichnen musst.

Oftmals wird die Frage gestellt, ob andere Personen deine Steuererklärung machen dürfen oder du anderen Steuerpflichtigen dabei helfen darfst, deren Steuererklärung zu machen. Auf Grundlage des strengen Steuerberatungsgesetzes dürfen lediglich einige Angehörige bei der Steuererklärung helfen, und zwar unentgeltlich, nämlich:

  • Ehepartner/Verlobte
  • Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel   
  • Geschwister  
  • Nichten und Neffen   
  • Onkel und Tante   
  • Pflegeeltern und Pflegekinder

Nicht behilflich sein dürfen hingegen Arbeitskollegen oder Freunde. In dem Fall würde es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die sogar mit bis zu 5.000 Euro Geldstrafe geahndet werden kann.

Was hat sich in den letzten Jahren verändert?

In den vergangenen Jahren hat sich im Zuge der Einkommensteuer einiges verändert, oftmals zu Gunsten der Steuerzahler. Einige Änderungen betreffen vor allem die drei Bereiche Dienstfahrzeug, Jobtickets und Vermieten.

  • Im     Bereich Job betrifft eine Änderung zum Beispiel Elektrodienstwagen.  Wurde das Fahrzeug 2019 erstmals zur Verfügung gestellt, so ist der  geldwerte Vorteil nur noch mit dem halben Listenpreis zu versteuern.
  • Bei  Bahntickets gab es die Änderung, dass diese zwar nach wie steuer- und     beitragsfrei sind, jedoch der entsprechende Gegenwert seitens des     Finanzamtes von den Fahrtkosten abgezogen wird, die du abziehen     kannst. Dies reduziert die Entfernungspauschale.
  • Eine  weitere Änderung ist vor allem für Vermieter wichtig. Seit 2019     gibt es für neu errichtete Mietwohnungen     eine Sonderabschreibung, allerdings nur unter bestimmten     Voraussetzungen.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Steuererklärung?

Eine Besonderheit bei der Steuererklärung gibt es unter anderem für Rentner und Ferienjobber. Diese können oft eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Allerdings gilt dies bei Rentnern noch nicht für alle Bundesländer, sondern bisher nehmen nur einige Bundesländer an einem entsprechenden Pilotprojekt bei, wie zum Beispiel Bremen, Sachsen und Brandenburg. Darüber hinaus dürfen nur solche Rentner diese vereinfachte Steuererklärung abgeben, die sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, beispielsweise aus Kapitalvermögen.

Wer als Ferienjobber gearbeitet hat, bei dem ist der entsprechende Arbeitslohn steuerpflichtig. Bist du zum Beispiel als Schüler oder Student ein sogenannter Minijobber, führt der Arbeitgeber eine pauschale Steuer ab. Daraus resultiert, dass du selbst keine weiteren Pflichten bezüglich der Steuer hast. Trotzdem bestehtnatürlich die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.

Wie sieht ein Muster einer Steuererklärung aus?

Im Internet hast du auf verschiedenen Webseiten die Möglichkeit, dir das Muster einer Steuererklärung herunterzuladen, zum Beispiel hier. Du siehst anhand des Musters, in welchen Zeilen welche Einträge vorzunehmen sind.

Die Anlage S ist zum Beispiel ausschließlich für Selbstständige interessant. Damit legst du deine unternehmerischen Einkünfte dar, wobei du als Selbstständiger mittlerweile verpflichtet bist, die Steuererklärung online über das Programm ELSTER zu erfassen. Papiervordrucke hingegen akzeptiert das Finanzamt nur noch in sogenannten Härtefällen.

Was ist das ELSTER-Programm?

Das ELSTER-Programm ist eine Software der Finanzverwaltung, die kostenlos angeboten wird und 1:1 dem Aufbau der Papierformulare entspricht. Du benötigst einen Zugang, wobei das Finanzamt dir auf Anfrage die entsprechenden Zugangsdaten mitteilt. Fortan kannst du deine Steuererklärung dann mittels des ELSTER-Programms erfassen und online versenden.

Fazit

Etwa 50 Prozent der Steuerpflichtigen in Deutschland haben die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das freiwillige Einreichen der Steuererklärung lohnt sich allerdings in fast 90 Prozent aller Fälle. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag beläuft sich auf etwas mehr als 1.000 Euro. Es gibt zahlreiche abzugsfähige Ausgaben, über die du dich informieren solltest.

Dabei hilft entweder ein Lohnsteuerhilfeverein oder auch ein Steuerberater. Die Einkommensteuererklärung kannst du mittlerweile über die ELSTER-Software online erfassen und ans Finanzamt übermitteln. Häufig bietet es sich an, zuvor eine Steuersoftware wie zum Beispiel smartsteuer zu nutzen. Diese enthält oft interessante Tipps zu möglichen Ausgaben, die absetzbar sind.

Häufige Fragen zur Einkommensteuererklärung

Bis wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben?

Abgeben musst du die Steuererklärung nur unter der Voraussetzung, dass du grundsätzlich dazu verpflichtet bist, diese beim Finanzamt einzureichen. Dies trifft auf etwa die Hälfte aller Steuerpflichtigen in Deutschland zu. Unter dieser Voraussetzung ist der Abgabetermin stets der 31. Juli des Folgejahres. Du musst also die Steuererklärung für 2019 bis zum 31. Juli dieses Jahres einreichen.

Wie gehe ich bei einem fehlerhaften Einkommensteuerbescheid vor?

Falls der Einkommensteuerbescheid deiner Auffassung nach nicht korrekt ist, solltest du gegenüber dem Finanzamt Widerspruch einlegen. Dazu hast du normalerweise einen Monat nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides Zeit. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und du solltest begründen, warum welche Angaben auf dem Einkommensteuerbescheid deiner Auffassung nach nicht korrekt sind. Meistens lassen sich die fehlerhaften Bescheide relativ schnell klären.

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