Kinderkonto – Was haben Eltern zu beachten?

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Die Banken bieten heutzutage nicht mehr ausschließlich Produkte für Erwachsene an, sondern ebenfalls spezielle Angebote für Kinder sind am Markt immer häufiger anzutreffen. Dazu gehört nicht nur ein Sparbuch, das oft von den Eltern oder Großeltern zur Geburt auf den Namen des Kindes eröffnet wird. Darüber hinaus bieten die Kreditinstitute meistens bereits über Zehnjährigen ein sogenanntes Kinderkonto bzw. Schülerkonto an.

Es handelt sich dabei um ein Girokonto, welches als Guthabenkonto geführt wird. Viele Eltern stellen sich allerdings die Frage, ob es in solch jungen Jahren schon sein muss, ein eigenes Girokonto zu haben. Wir möchten gerne in unserem Beitrag der Frage nachgehen, ob ein Schülerkonto sinnvoll ist und was du in dem Zusammenhang wissen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kinderkonto erfüllt die wesentlichen Funktionen eines Girokontos
  • Überziehung sind nicht möglich und auch nur Transaktionen in der Höhe des üblichen Taschengeldes
  • Ein Kinderkonto ist geeignet um Kinder an dem Umgang mit Geld heranzuführen
  • Ein Kinderkonto sollte keine Gebühren aufweisen

Welche Bankangebote gibt es für Kinder und Jugendliche?

Bevor wir konkret auf das Kinderkonto eingehen, möchten wir einen kurzen Überblick darüber geben, welche Bankprodukte aktuell speziell für Jugendliche und Kinder angeboten werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Angebote:

  • Sparbuch / Sparkonto
  • Sparverträge
  • Guthabenkonto
  • Kinder-Depot

Es gibt also durchaus einige Produkte, die natürlich von der jeweiligen Bank nicht direkt dem Kind, sondern den Eltern angeboten werden. Das Sparbuch ist meistens das erste Konto, mit dem schon Kinder im Vorschulalter in Berührung kommen. Dort werden regelmäßig oder unregelmäßig Einzahlungen getätigt oder mitunter findet eine Abhebung statt.

Im Prinzip funktioniert das Kinderkonto nach einem ähnlichen Prinzip, denn auch dort gibt es in der Regel sowohl Ein- als auch Ausgänge.

Worum handelt es sich beim Kinderkonto als Guthabenkonto?

Zahlreiche Banken bieten ein Girokonto bereits Minderjährigen an, oftmals schon ab einem Alter von zehn oder zwölf Jahren. Diese Produkte werden dann meistens unter einer der folgenden Bezeichnungen offeriert:

  • Schülerkonto
  • Taschengeldkonto
  • Jugendkonto
  • Jugendgirokonto

Unabhängig von der Bezeichnung haben all diese Girokonten eins gemeinsam: Es muss sich definitiv um ein sogenanntes Guthabenkonto handelt. Dies bedeutet, dass auf dem Girokonto keine Überziehungen zugelassen werden. Minderjährige dürfen nämlich keine Schulden machen und daher auch keine Kontoüberziehungen vornehmen.

Die Banken sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, alle Konten für Minderjährige automatisch als Guthabenkonten einzurichten. Zusammengefasst ist das Schülerkonto also ein gewöhnliches Girokonto, nur dass kein Überziehungsrahmen eingeräumt werden darf.

Welche Leistungen bietet ein Kinderkonto?

Im Prinzip können die minderjährigen Kontoinhaber bei einem Kinderkonto sämtliche Leistungen beanspruchen, die du vielleicht von deinem persönlichen Girokonto kennst. Das bedeutet, dass auch das Taschengeldkonto mit den folgenden Nutzungsmöglichkeiten ausgestattet ist:

  • Überweisungen tätigen
  • Daueraufträge einrichten oder ändern
  • Mit der Bankkarte bargeldlos zahlen
  • Geld am Automaten verfügen

Bei manchen dieser Vorgängen gibt es natürlich Einschränkungen, wie zum Beispiel beim Einrichten eines Dauerauftrages oder auch beim bargeldlosen Zahlen. Im Rahmen des Taschengeldparagraphen dürfen Kinder nämlich bis zu einem gewissen Alter nur solche Finanzgeschäfte tätigen, die eben im Rahmen des Taschengeldes liegen.

Das bedeutet, dass es sicherlich kein Problem ist, wenn ein Kind beispielsweise im Supermarkt einen Einkauf mit einem Gegenwert von zehn Euro mit seiner Bankkarte bezahlt. Hingegen würde eine Zahlung über mehrere Hundert Euro nicht mehr unter den Taschengeldparagraph fallen. Der Verkauf und die damit verbundene Zahlung müsste daher seitens des Händlers unterbunden werden.

Was funktioniert mit einem Kinderkonto nicht?

In erster Linie ist es natürlich die Überziehung des Kontos, die bei einem Kinderkonto seitens der Bank nicht zugelassen werden darf. Darüber hinaus wird für das Guthabenkonto auch keine echte Kreditkarte ausgegeben, die mit einem Kreditlimit versehen wäre. Ferner gibt es in aller Regel bestimmte Limits, die dazu gedacht sind, die Nutzung des Girokontos betragsmäßig einzugrenzen.

Damit wiederum soll gewährleistet sein, dass keine großen Verfügungen stattfinden und sich alles im Bereich des Taschengeldes bewegt. Solche Limits können ganz unterschiedlich aussehen und meistens mit der Bank individuell vereinbart werden.

Das folgende Beispiel zeigt, welche Begrenzungen für die Nutzung eines Schülerkontos in der Praxis vorkommen und sinnvoll sein können. Die jeweilige Beträge sind natürlich austauschbar und individuell mit deinem Kreditinstitut zu vereinbaren:

  • Tageslimit unbares Zahlen: 50 €
  • Wochenlimit Nutzung Bankkarte: 100 €
  • Tageslimit Verfügung am Geldautomaten: 20 €
  • Wochenlimit Verfügung am Geldautomaten: 50 €

Der minderjährige Kontoinhaber darf zwar zum Girokonto keine echte Kreditkarte bekommen, wohl aber eine sogenannte Prepaid-Kreditkarte. Diese geben viele Banken tatsächlich schon an Minderjährige aus, was generell auch kein Problem darstellt.

Mit der Prepaid-Kreditkarte ist es nämlich nur möglich, aus einem bestehenden Guthaben auf dem Kreditkartenkonto zu verfügen. Dies bedeutet, dass auch Minderjährige mit der Kreditkarte keine Überziehungen vornehmen können.

Ab welchem Alter ist ein Schülerkonto sinnvoll?

Wie der Name bereits sagt, ist ein Schülerkonto sicherlich frühestens ab Beginn der Schule sinnvoll. Für viele Eltern wird dieser Zeitpunkt noch zu früh sein, denn die wenigsten Grundschüler kennen sich bereits mit Geldgeschäften aus. Dies heißt aber andererseits nicht, dass das Taschengeldkonto nicht dazu beitragen könnte, den Umgang mit Geld frühzeitig zu lernen.

Nachteile gibt es beim Jugendgirokonto nämlich im Grunde nicht. Zum einen sind Verfügungen über einen positiven Kontosaldo hinaus nicht möglich. Zum anderen werden viele dieser Taschengeldkonten seitens der Banken kostenfrei angeboten, sodass keine Gebühren entstehen.

Die meisten Experten raten dazu, ein solches Schülerkonto frühestens im Alter von zehn Jahren abzuschließen. Dann stehen viele Kinder vor dem Beginn einer weiterführenden Schule und es ist durchaus an der Zeit, sich langsam an das Thema Geld und dessen Umgang anzutasten.

Dabei kann das Taschengeldkonto definitiv eine gute Hilfe sein. Die Kontoinhaber lernen, wie sie im Alltag etwas bezahlen können und zudem, mit ihrem auf dem Konto als Guthaben zur Verfügung stehendem Geld umzugehen. Daher ist ein Schülerkonto durchaus ein sinnvolles Hilfsmittel.

Worauf sollten Eltern beim Kinderkonto achten?

Da viele Banken ein Jugendgirokonto anbieten, ist es sinnvoll, zuerst einen Vergleich durchzuführen. Daher sollten Eltern weniger auf die Leistungen achten, denn diese sind bei nahezu jedem Taschengeldkonto sehr ähnlich oder identisch. Stattdessen ist es deutlich sinnvoller, sich näher mit den Kondition zu beschäftigen. Viele Anbieter kostenloser Girokonto (Girokonto Vergleich) bieten dies auch für Kinder an.

Diesbezüglich gibt es im Prinzip nur zwei Varianten: Entweder die Bank bietet das Schülerkonto kostenlos an oder es fallen monatliche oder jährliche Kontoführungsgebühren an. Da es auf jeden Fall eine größere Auswahl bei einem kostenfreien Schülerkonto gibt, solltest du dich nicht weiter mit kostenpflichtigen Angeboten beschäftigen. Mitunter wird sogar für die Eröffnung eine Prämie gezahlt, was ein weiterer Vergleichsaspekt sein kann.

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