Optionen Steuer 2023: Steuererklärung für Optionen

Geldschnurrbart Blog Post

Optionen Steuer? Natürlich das lästigste Thema. Im letzten Teil der Artikelserie über Optionshandel müssen wir noch auf ein unbeliebtes Thema eingehen. Unsere Optionen Rendite ist positiv und beschert uns hoffentlich Optionsgewinne (Stillhaltergeschäfte). Wenn diese Gewinne bei einem ausländischen Optionen Broker eingebucht werden, wird nicht automatisch die Abgeltungssteuer abgeführt. Ihr müsst euch also am Ende des Jahres selbst um die Steuer bei euren Optionen kümmern, damit ihr die Optionsgewinne korrekt in eurer Steuererklärung deklariert.

Das hat den Nachteil, dass es unschöne Arbeit ist, aber den Vorteil, dass ihr unterjährig mit mehr Kapital arbeiten könnt, weil euch nicht direkt die Abgeltungssteuer abgezogen wird.

Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und dieser Beitrag ist nicht als Steuerberatung anzusehen. Für rechtsverbindliche Beratung bitte den Steuerberater zu Rate ziehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausländische Broker führen unterjährig keine Abgeltungssteuer ab
  • Einnahmen aus dem Optionshandel stehen somit zum Handel zur Verfügung
  • Vorgestellte Optionsstratgie kaum von Gesetzesänderung betroffen
  • Abgeltungssteuer und ggf. Einkommenssteuer muss selbstständig abgeführt werden
  • Im Optionshandel entstehen drei Arten von steuerlich relevanten Transaktionen
  • Reporting muss oftmals korrigiert werden (Anleitung im Artikel)
  • Gesetzesänderung zum 01.01.2021 beachten

Optionen Steuer: Besteuerung von Optionsgeschäften

Grundsätzlich können euch beim Optionshandel drei Arten an steuerlich relevanten Gewinnen und Verlusten (GuV) entstehen.

Steuerliche relevante GuV durch Optionsgeschäfte

Gewinne im Optionshandel entstehen durch die Einnahme von Stillhalterprämien. Verluste können durch das Rollen oder Zurückkaufen (“glattstellen”) von Optionen entstehen. GuV sind gegeneinandern verrechenbar (Achtung: Änderung im Steuergesetz zur begrenzten Anrechenbarkeit von Verlusten. Siehe unten.). Gewinne aus dem Optionshandel (Stillhalterprämien) gelten als Kapitalerträge und unterliegen der deutschen Abgeltungssteuer . Sie werden in der Anlage KAP aufgeführt.

Wir betrachten im Folgenden nur verkauften Optionen, die uns Einkommen durch Stillhalten generieren.

Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich grundsätzliche nach folgender Rechnung:

Zu versteuernder Gewinn = (Stillhalterprämie – Provision) – (ggf. Aufwendungen für Optionsrückkauf + Provision)

Jedes Optionsgeschäft wird dabei als einzelnes Geschäft gesehen. Der zu versteuernde Gewinn wird jeweils getrennt von anderen Optionstrades gerechnet. Die Summe der Gewinne aus den einzelnen Trades ergibt den zu versteuernden Optionsgewinn.

Rechtliche Grundlage der Besteuerung von Optionen

Für Privatpersonen beträgt sie 25 % des jeweiligen Kapitalertrages. Zudem erhöht sich die Steuer um 5,5 % Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % / 9 %). Bei Kirchensteuerpflichtigen wird ein verringerter Abgeltungssteuersatz verwendet.

GuV durch ein-und ausgebuchte Aktien (Ausübung einer Option)

Weitere GuV durch Optionsgeschäfte können durch die Ausübung von Optionen entstehen. Wird eine Option ausgeübt wird, werden einem Aktien zu einem bestimmten Kurs (Strike) eingebucht. Verkauft man diese Aktien oder werden sie durch die Ausübung einer (Call-) Option wieder ausgebucht, kann ein Gewinn oder Verlust entstehen. Aktiengewinne und -verluste sind gegeneinander verrechenbar, nicht aber mit GuV aus dem Optionshandel.  Aktiengewinne und -verluste gelten als Kapitalerträge und unterliegen der deutschen Abgeltungssteuer. Sie werden in der Anlage KAP aufgeführt.

Etwas anders sieht die Situation aus wenn man einen Long Call oder Long Put kauft und später von seinem Recht zur Ausübung Gebrauch macht. In diesem Fall werden die Aktien des zu Grunde liegenden Optionsgeschäft einem entsprechend aus- oder eingebucht. Die Kosten für den Kauf der Long-Optionen, nämlich die Prämie, die an den Stillhalter (in diesem Fall sind nicht wir das, sondern die Gegenpartei) gezahlt werden musste, können nach einem Urteil (XI R 44/17) des Bundesfinanzhofs als Anschaffungskosten für die entsprechende Aktie betrachtet werden. Hier werden also Options- und Aktiengeschäfte nicht getrennt von einander betrachtet. Für meine beschriebene Strategie hat dieser Umstand jedoch keine Konsequenzen.

GuV durch Wechselkursgeschäfte (EUR-USD Umtausch)

Weniger beachtet sind GuV durch Wechselkursgeschäfte. Durch den Umtausch von Währungen können Gewinne oder Verluste entstehen. Wechselkursgewinne wurden bislang steuerlich wie ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 22 Nr. 2 EStG) behandelt und unterlagen dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Dazu gibt es aber eine neue Entwicklung.

Mit einem Schreiben vom 19. Mai 2022 änderte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine Verwaltungsauffassung (Quelle). Nun sollen Währungsgewinne und -verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer verbrieften oder unverbrieften verzinslichen Kapitalforderung als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Dies betrifft beispielsweise Fremdwährungskonten, Festgeldanlagen und Darlehen in Fremdwährungen. Der Kapitalertragsteuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag wird angewendet.

Die geänderte Regelung hat einige Auswirkungen:

  • Währungsgewinne müssen unabhängig von der Haltedauer immer versteuert werden.
  • Realisierte Währungsverluste können nun mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
  • Zusätzliche steuerliche Erklärungspflichten können entstehen, insbesondere wenn die Kapitalforderung bei einem ausländischen Kreditinstitut verwahrt wird.

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Optionen Steuer: Steuergesetzesänderung (Update 2023)

Ab dem 01.01.2021 tritt eine Steuergesetzesänderung in Kraft, die den Optionshandel benachteiligt. In Zukunft solle nach alter Planung nur noch Verluste in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr mit den Einnahmen aus dem Optionshandel verrechnet werden. Mittlerweile wurde dieser Betrag auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben. In extrem Fällen würde das aber zur Nachschusspflicht gegenüber dem Staat führen.

Für unsere Strategie ist diese Gesetzesänderung ohnehin nicht von großer Bedeutung, da unser Ziel die vollständige Einnahme der Stillhalterprämie ist.

Außerdem gilt für Positionen, die mit einer Sell-Order bzw. Sell-to-open, STO (=Stillhalterpositionen) eröffnet wurden:

Verluste aus dem Glattstellen von Stillhalterpositonen fallen nicht unter die Verlustverrechnungsbeschränkung!

Etwas anderes ist es wenn wir Stillhaltergeschäfte mit Index-Optionen betreiben. Bei Index-Optionen kommt es nicht zu einer Lieferung des Underlyings sondern zu einem Barausgleich. Hat der Stillhalter einen Barausgleich zu leisten, dann handelt es sich um einen Verlust aus Termingeschäften. Für einen Verlust aus einem geleisteten Barausgleich ist die Verlustverrechnungsbeschränkung auf EUR 20.000 bei Verlusten aus Termingeschäften zu beachten.

Dies tritt allerdings nur ein, wenn es auch tatsächlich zum Barausgleich kommt.

Wenn die Index-Shortoption vor Verfall glattgestellt werden, fallen die Glattstellungskosten nicht unter die 20.000€-Regel!

Zusammenfassung: Stillhalter und Steuern [2023]

  • Verluste dürfen nur bis 20.000 € pro Jahr verrechnet werden
  • Diese Regelung betrifft vor allem Verlust aus Geschäften mit Long-Optionen (Buy-to-open)
  • Stillhalter-Geschäfte (Sell-to-open) sind nach aktueller Lesart nicht betroffen.
  • Verluste aus dem Schließen oder Rollen eines Stillhalter-Geschäfts sind unbegrenzt verrechenbar
  • ACHTUNG: Stillhalter-Geschäfte mit Index-Optionen werden im Falle eines Barausgleiches den der Stillhalter leisten muss, als Verlust aus Termingeschäften gewertet und fallen unter die Verlustverrechnungsgrenze (Vorher glattstellen!)

Im Folgenden habe ich den Irrsinn, der zum Gesetz geführt hat, dokumentiert….

Wissenschaftlicher Dienst des Bundesrats: Streichung empfohlen!

Im Oktober 2020 empfiehlt der wissenschaftlichen Dienst des Bundesrats die Streichung der 2019 neu geschaffenen und vorgeschlagenen Verlustverrechungsbeschränkung aufgrund von verfassungsrechtlicher Bedenken . Wenn dies so kommen würde, wäre das Damoklesschwert auch für aktivere Optionshändler erstmal vom Tisch.

Optionen Steuer
Screenshot aus der Stellungnahme des Bundesrats. Quelle.

Trotz Bedenken wurde das Gesetz verabschiedet

Armes Deutschland, aber so funktioniert nun mal unser Staat. Trotz ernsthafter Bedenken wurde das Gesetz auf Druck der SPD im 16. Dezember 2020 durchgedrückt (Quelle). In wie weit die Gesetzesänderung dauerhaften Bestand haben wird bleibt fraglich, da sich bereits jetzt die Stimmen mehren, die die Verfassungskonformität anzweifeln.

Denn es würde eine Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten ausschließlich für Termingeschäften gegenüber anderer Kapitalanlagen bedeuten. Geklagt werden kann jedoch erst wenn ein Schaden entstanden ist.

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Fazit und Ausbilck: Steuerirrsinn in Deutschland

Bereits jetzt haben zahlreiche Optionshändler angekündigt 2022 Klage beim Verfassungsgereicht einreichen zu wollen, da die Grenze von 20.000 Euro bei beliebten Optionsstrategien wie Butterfly oder Iron Condor schnell erreicht wird.

Auf die Spitze treibt das Ganze der Umstand, dass diese neue Regelung des Einkommenssteuerrecht nur private Einkünfte betrifft: also Privatanleger die mit ihrem bereits versteuerten Einkommen selbstentscheidend aktiv werden wollen und sich nicht auf die Politik verlassen wollen. Einkünfte jedoch aus Optionsgeschäften die Firmen erzielen bleiben davon unberührt. Lächerlich.

Also wenn man komplexere Optionsstrategien verfolgt bleibt einem nur die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer UG oder GmbH oder man beschränkt sich auf Stillhaltergeschäfte.

Spannend und absurd zugleich was passiert. Gut, dass unsere Strategie davon nicht betroffen ist. Ich halte euch weiter auf dem laufenden. Nun aber weiter mit sinnvollen Tipps zur Steuererklärung von Optionsgewinnen…

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Optionen Steuer: Depot in EUR führen!

Für die Steuererklärung (siehe auch Info des Bundesfinanzministeriums) ist es wichtig, dass wir unser Konto in EUR als Basiswährung führen. Erhalten wir unterjährig eine Prämie in USD, wird diese tagesaktuell mit dem entsprechenden EUR-Wechselkurs verbucht. Andernfalls müssten wir am Ende den Wechselkurs für unsere Prämien selbst ermitteln. 

Weil die Frage immer wieder auftaucht, ob die verbuchten Fremdwährungs-Prämien am Tag des Zuflusses zum aktuellen Wechselkurs in EUR intern verbucht werden, habe ich nochmal Kontakt mit dem Support aufgenommen: Antwort Ja.

So etwas wie eine Jahressteuerbescheinigung der Optionen Steuer wie bei einem inländischen Broker gibt es also nicht. Die Beschäftigten im Finanzamt werden aber sicher nicht erfreut sein, wenn man ihnen einen mehrseitigen Jahresdepotauszug zukommen lässt. 

Je nach gewähltem Reseller findet ihr den Report, den ihr für die Erstellung des Übersichtsblattes benötigt, unter einem anderen Menüpunkt. Der Support ist gerne behilflich.

Ungeeignetes Steuer-Reporting bei den Resellern und IB

Die Konto-Berichte (Reports) der Reseller wird durch Interactive Brokers (IB) zur Verfügung gestellt. Für die korrekte Versteuerung der Erträge ist meiner Ansicht nach auf eine Besonderheit der Buchführung von IB zu achten.

Werden einem über eine Aktienoption (z. B. Cash Secured Put) Aktien angedient, entspricht der verbuchte Einstandskurs nicht dem Strike, sondern dem Einstandskurs abzüglich der Prämie. Die Prämie ist euch aber trotzdem auf das Cash-Konto geflossen.

Im Report steht bei den eingebuchten Aktien der um die Prämie reduzierte Einstandskurs und die vereinnahmte Stillhalterprämie wird als unrealisierter Gewinn bei den Aktienoptionen gebucht.

Das ist meiner Meinung nach steuerlich problematisch, denn so wird nicht berücksichtigt, dass die Prämie einem tatsächlich zugeflossen ist und für den Handel zur Verfügung steht. 

Ein weiteres Problem stellt die Vermischung zwischen GuV aus Options- und Aktiengeschäfte durch die reduzierten Einstandskurse (verrechnet mit Optionsprämie) dar. 

Meinem Kenntnisstand nach dürfen nur gleichartie GuV miteinandern verrechnet werden, also zum Beispiel Gewinne von Aktien mit Verlusten von Aktien. 

Wie lösen wir das Dilemma?

Eine Idee könnte sein, seine Strategie anzupassen, um nicht mehr ausgeübt zu werden. Das würde Verlustbegrenzung heißen. Für mich kommt es jedoch nicht in Frage, meine Strategie zu ändern nur um eine einfache Steuererklärung zu erhalten. Außerdem kann einen auch Verlustbegrenzung nicht vollständig vor Ausübung schützen. So dass man früher oder später doch vor die Frage gestellt wird wie man nun vorgehen soll.

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Optionen Steuer: Manuelle Korrektur des Reports (1. Möglichkeit)

Meine derzeit beste Lösung, die ich finden konnte ist: Ich korrigiere an den wenigen Stellen den Report manuell.

Zur korrekten Steuerermittlung muss der Kontoauszug korrigiert werden, da Gewinne und/oder Verluste aus Options- und Aktiengeschäfte miteinander verrechnet werden (Optionsprämien aus Stillhaltergeschäften werden mit Einstandskursen angedienter Aktie verrechnet und verzerren somit einen möglichen Gewinn oder Verlust aus Aktiengeschäften).

Meine Korrekturen umfassen:

  1. Trennung von Aktien- und Optionsgeschäften.
  2. Zeitlich korrekte Erfassung tatsächlich realisierter Gewinn und Verluste aus Aktien- und Optionsgeschäften.
  3. Tagesaktuelle Umrechnung der korrigierten Gewinne und Verluste aus Aktien- und Optionsgeschäften anhand historischer Wechselkurse der EZB (Tagesschlusskurs).

Das hört sich jetzt erstmal kompliziert an, ist aber schneller gemacht als man denkt.

Zuerst schauen wir uns einen unkorrigierten Report an.

Wir beginnen mit dem Abschnitt “Transaktionen”, weil aus unseren getätigten Transaktionen die relevanten realisierten Gewinne und Verluste aus Options- und Aktiengeschäfte resultieren.

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Screenshot zeigt Ausschnitt aus meinem Report (Estably). Die Reports sind von allen Resellern praktisch gleich.

Der Screenshot zeigt die Transaktionen von Aktien im Jahr 2019. Die Aktie IQ wurde mir durch einen Put eingebucht und durch einen Call wieder ausgebucht. Dabei konnte ich Optionsprämien einnehmen.

Im Report werden diese Gewinne durch Optionsgeschäfte mit dem Einstandskurs verrechnet, woraus ein Gesamtgewinn von 45.95 USD (46 USD – 0.05 USD Aktien Transaktionskosten) für diesen Trade entstanden ist. 

Meiner Meinung nach müssten hier aber 100 USD Verlust aus  Aktiengeschäften ausgewiesen sein und bei den Optionsgeschäften ein Prämiengewinn von 146 USD, da GuV aus Options- und Aktiengeschäfte nicht miteinander verrechnet werden dürfen.

Wird eine Aktienoption eröffnet (O) und wieder geschlossen (C) oder verfällt (Ep), ergibt sich daraus der Gewinn oder Verlust des Optionsgeschäfts und wird auch so verbucht. 

Wird nun aber eine Option ausgeübt (grüne Box), werden die vereinnahmten Optionsprämien der Aktie zugeordnet (A) und reduzieren ihren Einstandskurs. Die aber tatsächlich zugeflossene und zu versteuernde Prämie wird nicht mehr als realisierter Gewinn gebucht sondern als unrealisierter Gewinn, weil sie nun im Einstandskurs der Aktie steckt. 

Aus meiner Sicht ist dieses Buchungsverfahren nicht als Grundlage für die Erstellung einer korrekten Steuererklärung in Deutschland geeignet.

Deswegen korrigiere ich die Beträge manuell und fasse sie übersichtlich für das Finanzamt zusammen.

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Der Screenshot zeigt den manuell korrigierten Report zu “Transaktionen Aktien”. 

Wie oben beschrieben, nehme ich hierzu nicht den durch Optionsprämien verwässerten Einstandskurs sondern den tatsächlichen Kauf- und Verkaufskurs der Aktie, der durch den Strike der Option definiert ist. 

Im Falle von IQ war der Strike des CSP 20 USD und der Strike des CC 19 USD (Das ergibt sich auch aus dem Reporting an entsprechender Stelle) . Daraus ergeben sich 100 USD Verlust bei 100 gehandelten Aktien.

Diese 100 USD Verlust rechne ich noch in EUR mit dem tagesaktuellen historischen Kurs um, als mir die Aktie ausgebucht wurde.

Dazu kann man zum Beispiel den Screener von Börse online nutzen, indem man nach Eurokurs sucht. Eine einfaches Umrechnen für Optionen Steuer ist damit schnell erledigt.

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Screenshot von Finanzen.net

Nun werden im Report noch die “Transaktion Aktien- und Indexoptionen” angepasst:

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Die Prämien, die aus Optionsgeschäften resultieren und in den Einstandskurs von ausgeübten Aktien eingerechnet werden (A), werden nun als realisierte Gewinne und nicht mehr als unrealisierte Gewinne geführt und entsprechend in EUR umgerechnet, damit sie korrekt versteuert werden können.

Das Ergebnis der Korrektur des Kapitels Transaktionen wird auf das Kapitel “Übersicht zur realisierten und realisierten Performance” übertragen.

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Zum Ende trage ich die korrigierten Werte in mein Übersichtsblatt für das Finanzamt ein:

Optionen Steuer

Update 28.06.2020 zu Optionen Steuer: Steuererklärung wurde akzeptiert

Meine wie oben erläuterte Steuererklärung ist ohne Rückfragen und Streichungen durchgegangen. Das heißt zwar nicht das dieses Vorgehen der Weisheit letzer Schluss ist, aber immerhin hat es den Plausibilitätscheck des Steuerfachangestellten bestanden. Der Anfang bei Optionen Steuer ist also gemacht.

Optionen Steuer: Korrektur durch Software (2. Möglichkeit) und Eintrag in Steuererklärung

Tobias, Optionshändler und Programmierer, hat eine Software geschrieben die die oben besprochene Korrektur automatische durchführt:

Nach der Vorstellung des Tools wurde ich mehrfach gefragt, wie ich die Zahlen in der Steuererklärung eintrage. Im Video teile ich die Ergebnisse meiner Recherche und Gesprächen mit anderen Optionshändler, die das Tool nutzen und sogar Rückmeldung vom Finanzamt bekommen haben.

Eines ist aber sicher: Selbst bei den Finanzämtern scheint es wohl mehrere Meinungen zum Thema zu geben.

Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und dieser Beitrag ist nicht als Steuerberatung anzusehen. Für rechtsverbindliche Beratung bitte den Steuerberater zu Rate ziehen.

Fazit zur Artikelserie

Nun habe ich dir mein Wissen aus meinem ersten Jahr Optionshandel versucht wiederzugeben. Wenn du dir in einigen Punkte noch unsicher bist, siehst du hier noch einmal die Übersicht der Artikelserie.

Wie im Teil 1 beschrieben, ist das gute Motto „Lieber fehlerhaft gestartet, als perfekt gezögert“, mit dem ich dich ermutigen möchte zu beginnen und deine eigenen Erfahrungen zu machen.

Eröffne dein Optionen Depot, erstelle während der Wartezeit auf die Depotunterlagen deine Watchlist und lege los!

Schreib Fragen und Anregungen gerne in die Kommentare, so profitieren auch Andere davon. Wenn du selbst loslegst, schreibe uns ebenfalls gerne einen Erfahrungsbericht, wie es bei dir lief!

Risikohinweis / Disclaimer

Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung, Garantie und/oder Gewähr für die Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen. Vom Autor erwähnte Aktien, Optionen und sonstige Investmentarten sind immer mit Risiken behaftet und können zum Totalverlust des Kapitals führen (Weshalb wir nur einen kleinen Teil unseres Gesamtvermögens einsetzen).

Alle Texte sowie Hinweise und Informationen stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung dar. Sie dienen lediglich der Weiterbildung und Unterhaltung! Sollte der Leser sich Inhalte dieses Artikels zu eigen machen oder etwaigen Ratschlägen folgen, so ist er sich bewusst, dass er eigenständig handelt und für sein Tun selbst Verantwortung trägt. Eine Haftung, auch im Einzelfall, ist ausgeschlossen.

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66 Gedanken zu „Optionen Steuer 2023: Steuererklärung für Optionen“

  1. Hallo,
    sehr gute Artikelserie zu einem doch sehr komplexen Thema. Sehr gut umgesetzt, auch die Einstellungen in der TWS mit Bildern sind sehr anschaulich und nachvollziehbar. Danke dafür.
    Vielleicht kann das Thema noch erweitert werden und für eine weitere Artikelserie aufgegriffen werden? ( Adjustierung, wenn es mal nicht so läuft…)

    Viele Grüße
    Heiko

    Antworten
    • Hallo Heiko,
      vielen Dank für dein Kommentar.
      Ja, das habe ich vor. Ich teste gerade auch meine Strategie und deren Verhalten bei einem Ereignis wie Corona. Ergebnisse liefere ich wenn ein sinnvoller Betrachtungszeitraum verstrichen ist.
      Gruß Alex

      Antworten
  2. Danke für die Artikelserie!
    Wie ist das steuerlich zu betrachten, wenn mir neben den Optionsgewinnen und Verlusten auch Aktiengewinne und Verluste durch Ein- und Ausbuchung entstehen?

    Antworten
    • Hallo Iris,
      meiner Kenntnis nach werden Gewinn und Verlust von Aktien in den entsprechenden Aktientöpfen verbucht. Für das Finanzamt ist eine Einbuchung wie ein Kauf und eine Ausbuchung wie ein Verkauf. Die Gewinne/Verluste aus Optionen und Aktien können auch nicht miteinander verrechnet werden.
      Gruß
      Alex

      Antworten
    • … bei mir wurden Gegenrechnungen aus GV Optionenhandel und GV Aktienhandel
      abgelehnt. Ebenso wurden die Gewinne durch Dividenden separat behandelt und nicht mit den Verlusten verrechnet, nur der Sparerfreibetrag wurde angewandt…

      Antworten
  3. Leider sind die Ausführungen in diesem Artikel nicht korrekt bzw. irreführend.
    1. In der Steueraufstellung sind Währungsgewinne aufgeführt. Gemäß BMF sind Wechselkursgewinne/verluste private Veräußerungsgeschäfte und sind entsprechend nicht als Kapitalerträge auszuweisen. Hierbei sind Gewinne/Verlust steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr lag. Sollte weniger als ein Jahr vergangen sein, muss es nur versteuert werden, wenn der Betrag größer als 600 EUR ist. Entsprechend ist der in Aufstellung aufgeführte Betrag steuerfrei.
    2. Bei Interactive Brokers werden die Prämien für ausgeübte Optionen in der Kauf- bzw. Verkaufspreis in den Reports mit einbezogen. Entsprechend müssen die Werte bei Transaktionen, welche durch Optionen ausgeführt wurden, manuell angepasst oder mit einem manuellen Report separat festgestellt werden.

    Antworten
      • Interactive Brokers bietet lediglich für Kunden in den USA Zinsen auf USD Einlagen an. Bei Captrader gibt es laut Preisverzeichnis auf keine Währung Habenzinsen.
        Entsprechend ist für mich der oben stehende Kommentar nicht nachvollziehbar.

        Antworten
        • stehen bei dir keine monatlichen Kreditzinsen für USD bzw. EUR (Bericht/Zinsen)? D.h. Negativzinsen für die EUR und USD Kreditzinsen.
          Falls dort positive „Zinsenerträge“ stehen, muss dann jeder Monat berechnet werden oder nur das Saldo (d.h. falls im Jaresverlauf die Zinsen negativ werden könnte es theoretisch 0 oder negativ werden obwohl einzlne Erträg > 0 sind.

          Antworten
  4. Hallo Dirk,
    Vielen Dank für den sehr hilfreichen Input!
    Das mit den Währungswinnen werde ich zeitnahe im Artikel ändern und näher ausführen. Nochmals Danke hierfür.
    Zu deinem 2. Punkt habe ich noch eine Frage:
    Die Prämie ist mir als Stillhalterprämie zugeflossen und wird aber im Falle der Ausübung mit dem Einstiegskurs verrechnet. Wenn ich die einbuchten Aktien dann über einen Veranlegungszeitraum halte muss ich die Prämie im Rahmen der Steuererklärung als Stillhalterprämie angeben? Also ist es gut die vereinnahmten Prämie separat zu tracken?
    Was passiert dann wenn ich die Aktien verkaufe? Da würde ja ein größeren Kursgewinn durch den reduzierten Einstiegskurs entstehen den ich zu versteuern hätte. Ich habe aber ja die Prämie bereits versteuert? Kannst du dazu auch was sagen?
    Beste Grüße und vielen Dank für den Input
    Alex

    Antworten
    • Einnahmen für Optionen müssen getrennt von den eventuell in Verbindung stehenden Aktienkauf-/verkauf versteuert werden.
      Beispiel:
      Short Put 100 WDI für 100 EUR
      Angenommen der Kurs ist bei 95 EUR am Verfallstag. Entsprechend werden uns die Aktien mit einem EK von 100 EUR eingebucht.
      Anschließend verkaufen wir einen Short Call 120 WDI für 200 EUR.
      Angenommen der Kurs ist 125 EUR am Verfallstag. Die Aktien werden uns mit VK 120 ausgebucht.

      Steuerliche Behandlung: 2000 EUR Gewinne aus Aktienveräußerungen, 300 EUR Gewinn aus Optionsgeschäften

      Bei Interactive Brokers würden 2300 EUR Gewinn aus der oben genannten Transaktionen im Activity Report angezeigt.

      Antworten
      • Hallo Dirk,
        Danke für das Beispiel. So habe ich das auch verstanden. Weißt du wie es sich verhält wenn einbuchte Aktien über Jahresende gehalten werden.
        Für das abgelaufene Jahr muss die Optionspärmie versteuert werden. Wie verhält es sich wenn ich die eingebuchte Aktie dann im folgenden Jahr verkaufe? Weil Captrader die Prämie ja mit dem Einstandskurs verrechnet? Man sollte also selbst Buchführen und alle Prämien tracken und im entsprechenden Veranlagungszeitraum versteuern und so auch mit den eigentlichen Einbuchungskursen (Kurs ohne eingerechnete Prämie) von ausgeübten Aktien verfahren.

        Antworten
        • Der Zeitpunkt, wann eine Aktie wieder verkauft ist, macht keinen Unterschied. Die Optionsprämie muss in dem Jahr versteuert werden, in dem man sie erhalten hat. Interessant wird es, wenn man Optionen über das Jahresende laufen hat und sie dann im neuen Jahr glattgestellt hat. Hierzu gibt es bereits Urteile des BFH, dass die Kosten für die Glattstellung im neuen Jahr in die Berechnung der Steuer des alten Jahres inkludiert werden kann.
          Generell sind die Standardberichte von Interactive Brokers nicht mit der deutschen Steuer vereinbar. Man kann aber sich Berichte manuell selbst zusammenstellen, um die manuellen Schritte für die Steuerberechnung zu minimieren.

          Antworten
      • Hallo Dirk, hallo Community,
        zur Sicherheit, habe ich es richtig verstanden?
        Im o. g. Beispiel hatte man also nach der Einbuchung sofort einen Verlust von 5 Euro (x100) in der Aktienposition? Das bedeutet, dass der verkaufte Put quasi für 0 Euro verfallen ist? Und damit im Gewinn endete, weil man ja vorher eine Prämie eingenommen hätte.
        Hätte man kurz vor Laufzeitende den Put zurückgekauft (für 5 Euro, sagen wir mal), dann hätte man einen Verlust mit der Option eingefahren.
        Das mag ja steuerlich einen Unterschied machen, da man die Verluste nur mit Gewinnen aus demselben Topf aufgleichen kann?

        Danke für die Klarstellung und ein gutes neues Jahr!
        Marcus

        Antworten
  5. Hallo Alex,

    Super Artikel über Optionen und Steuern! Vielen Dank für die praxisnahe Darstellung des Themas. Ich konnte einen Punkt in deinem Übersichtsblatt nicht ganz nachvollziehen. In Tabelle 1 ziehst du von den realisierten Gewinnen (+2024,87 EUR) die Kommissionen (-150,36 EUR) ab, um auf den Kapitalertrag zu kommen. Sind die Provisionen nicht schon bei der Berechnung des Gewinns unter „Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance“ im Captrader Bericht mit eingerechnet? Noch eine kleine Zusatzfrage, wie kommst du auf den Betrag für die Kommissionen (-150,36 EUR)? Wenn ich die Einzelwerte aufaddiere, komme ich auf -149,64 EUR.
    Würde mich über eine Klarstellung der Punkte freuen! Besten Dank schon mal…

    Antworten
    • Hallo Dominik,
      Danke für den Hinweis. Ja, du hast Recht…werde ich nächstmöglich ändern. Handelst du auch Optionen und hast du bereits Erfahrung mit der Steuererklärung?
      Gruß Alex

      Antworten
  6. Vielen Dank für die ausführliche Artikelserie.
    In den Optionshandel einzusteigen stand schon länger auf meiner To-do-Liste. Habe mich intensiv in das Thema eingelesen, aber immer zu großen Respekt davor gehabt, tatsächlich ein Konto zu eröffnen, weil die Handelssoftware auf den ersten Blick doch recht kompliziert wirkte.
    Durch deine Step-by-step-Anleitung habe ich mich aber nun endlich dazu durchgerungen ein Konto (direkt bei IB) zu eröffnen. Habe vorgestern meine ersten CSP verkauft. Tolles Gefühl!

    Beste Grüße
    Jens

    Antworten
  7. Was ich überhaupt nicht bei der Steuergeschichte verstehe ist die Zahl 1932,50 bei der ausgebuchten Aktie IQ durch den Call.

    Ich bekomme durch den PUT für 2.000 USD IQ angedient und ich bekam 67,50 USD Prämie. Nun müsste doch mein EK nach der IB Berechnung 1932,50 USD sein? da steht aber bei Basis immernoch 2.000,- USD. Erst nachdem sie zu 1.900 USD durch den Call ausgebucht wird, steht dort rechts daneben eine 1.932,50. Wieso ist die denn jetzt erst hier drinnen und wo stecken die 78,50 USD Prämie aus dem Call jetzt ?
    Gibts denn keine besseren Auszüge die man sich bauen kann wo Aktengewinne & Verluste und das selbige für Optionen einzeln angezeigt wird ohne Vermischungen ?

    LG
    Carsten

    Antworten
    • Hallo Carsten,
      die Prämie des Calls (78,50 USD) sind dem Cash-Bestand zugeflossen und nicht mit dem Ausbuchungskurs verrechnet. IB rechnet im Falle einer über ein SP eingebuchten Aktie alle im weiteren Optionshandel mit der selbigen Aktie vereinnahmten Prämien in den EK ein. Nur im Fall der Ausbuchung durch den CC ist die Aktie sie über eine Option eingebucht wurde (SP) nun erfolgreich Ausgebucht wurde. Damit endet das „Prämientracking“ dieser Aktie. Die Prämie aus dem letzten CC fließt dir zu wie bei einem wertlos verfallenenden CSP.
      Leider gibt kein besseres Reporting. Das finde ich auch sehr schade.

      LG Alex

      Antworten
  8. Hallo,
    ich bin neu in dem Thema Optionen und Steuern und versuche gerade, einen Überblick zu bekommen.

    In diesem Jahr habe ich mit Optionen bereits Gewinne und Verluste gemacht – jedoch habe ich die Optionen immer während ihrer Laufzeit verkauft. Verstanden habe ich, dass diese Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden, allerdings nicht mit denen von Aktien.

    Nächste Woche Dienstag ist letzter Handelstag einiger Optionen in meinem Depot, die keinen Wert (0,001 Euro) mehr haben.

    Aus steuerlicher Sicht war es wohl bis inklusive 2019 sinnvoll, wertlose Optionen vor Ablauf zu verkaufen (https://www.steuerberater-pressler.de/dringende-handlungsempfehlung-zum-verfall-von-optionsscheinen-und-zu-wertlosen-aktien/). Ist das jetzt nicht mehr so? Heißt das, das 2020 auch Verluste aus Verfallenlassen akzeptiert und verrechnet werden können oder empfiehlt es sich, die Optionen noch zu verkaufen?

    Ich bin dankbar für kurze Aufklärung.
    Gruß
    Martin

    Antworten
    • Hallo Martin,
      ich bin kein Steuerberater und habe auch kein dezidiertes Wissen über Optionsscheine wie im Link beschrieben. Ob man eine Option die gegen einen läuft zurückkauft hängt von der Strategie ab. Aus Sicht der Steuererklärung ist es unkomplizierter wenn man Optionen zurückkauft. So werden Gewinne und Verluste nur im bereich Optionen fällig (u. Wechselkurs). Ich persönlich verfahre nicht so.
      Gruß Alex

      Antworten
  9. Hallo Alex,

    mit den angedienten Aktien das ist echt problematisch.
    Zu deiner Anleitung habe ich noch ein paar kurze Fragen …

    Hast du die beiden anderen Aktien in deinem Depot auch über SP eingebucht bekommen?

    Hast du bei „realisierte und unrealisierte Performance“ nur den Gesamtwert geändert und die einzelnen Prämien für den Put und Call gar nicht in der Liste hinzugefügt?

    Ändert sich dann nicht auch der Forex-G&V?

    Könntest du vielleicht das Übersichtsblatt für das Finanzamt zur Verfügung stellen?

    Danke und beste Grüße
    Georg

    Antworten
    • Hallo Georg,
      habe die Aktien über SP eingebucht bekommen. In der Ausführung von IB werden die Prämien bei SP als unrealisiert geführt und mit dem Einstandskurs verrechnet. Ich habe diese aber meinen tatsächlich zugeflossenen Optionsprämien hinzu addiert und dafür den Strike Aktie als Einbuchungskurs genommen (= Aktienbuchverlust und Optionsgewinn erhöhen sich). Dafür habe ich sie am Tag des Zufluss in EUR umgerechnet. Für die 100% Berechnung der Forex Versteuerung habe ich mich noch nicht ausführlich beschäftigt vorallem deshalb weil bis 600,- steuerfrei und sich dort meistens eher wenig tut bei 30-40d laufenden SP. Mein Übersichtsblatt ist als Screentshot mit aufgeführt.
      Gruß Alex

      Antworten
    • Hallo Dennis,
      interessantes Urteil. Bei Long Optionen kenne ich mich steuerlich nicht wirklich aus, da quasi nur long Optionen zum Rollen oder Schließen kaufe. In meiner Beschreibung zu meiner Steuererklärung geht es auch nur um Stillhalterprämien und deren Verrechnung mit eingebuchten Aktien die aus einem SP resultieren und nicht aus einem LP bei welchem ich ja eine Prämie an die Gegenpartei zahlen müsste. Also im Prinzip sehe ich nach Lektüre des Urteil den Sachverhalt wie du. Gruß Alex

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  10. Hallo,
    ich habe dann auch mal eine Frage zur steuerlichen Betrachtung. Wenn die ausländischen Banken nicht automatisch Steuern abführen, dann weisen sie sicherlich auch keine Verlustverrechnungstöpfe auf, oder?

    Ich habe nun bei einer anderen Bank ein paar Verluste realisiert. Frage in die Runde – kann ich Gewinne auf dem ausländischen Konto irgendwie mit diesen Verluste verrechnen? Bei inländischen Banken kann man die Verrechnungstöpfe ja übertragen lassen, aber wenn die Bank sowas gar nicht führt…?

    Besten Dank und viele Grüße!
    Marcus

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    • Hallo Marcus,
      damit bin ich überfragt. Vielleicht bei IB oder Banx/Captrader nachfragen. Ich vermute aber, dass es kompliziert wird, da meiner Meinung nach die Verlusttöpfe bei den Reseller ohnehin nicht nach den Vorstellungen des FA geführt werden. Wenn du was rausfindest, teile es uns bitte mit! Grüße Alex

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  11. Obwohl ich ca. 30 jährige Börsen Erfahrungen habe bin ich seit erst paar Monaten unter der Optionshändler unterwegs und frage mich wieso ich es nicht vor Jahren entdeckt habe. Für die Steuer bin gerade dabei ein Program zu schreiben. Eigentlich ist das was du machst nur durch ein Program ersetzt und am Schluss kommt eine fertige Excel-Tabelle raus…..

    PS: Deine Seite hab ich Heute entdeckt, als ich bei Google eingetickert habe: „Reich durch Optionen ?“

    Grüße aus Köln

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  12. Hallo Hans,
    dass du ein Programm schreibst, das eine Excel-Tabelle als Ergebnis liefert, klingt sehr interessant und verlockend. Würdest du uns freundlicherweise hier Bescheid geben, wenn du erfolgreich warst?
    Vielleicht ist Alex bereit, diese zu prüfen und du lässt uns auch daran teilhaben?
    Grüße und Gesundheit
    aus Krefeld
    Gute Übergang und viel Erfolg!

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  13. Hallo Florian,
    vielen Dank für die sehr detaillierte und super gemachte Doku.
    Ich bin trotzdem etwas verwirrt:
    Du schreibst oben, dass Prämien für Long calls / puts (also in meiner Sprache, Optionen, die wenn sie ausgeführt werden, Aktien zubuchen oder ausbuchen) laut Urteil des BFHs als Anschaffungsnebenkosten den Aktien zugeordnet werden müssen.
    Im unteren Bereich korrigierst Du aber genau diesen Umstand – heißt Du nimmst aus dem Aktientopf raus und verschiebst sie in den Optionentopf…

    Was ist nun richtig?

    Gruß und Danke!

    Philipp

    Antworten
    • Hallo Philipp,
      Danke für das nette Feedback.
      Wenn du Long in einer Option gehst, dann kaufst du eine Option, d.h. du bekommst keine Prämie sondern zahlst der Gegenpartei diese Prämie.
      Wenn du dann von deinem Recht der Ausübung als Optionsbesitzer gebrauchst machst, erhältst du bei einem Long-Put den vereinbarten Strikepreis und gibst dafür die entsprechende Aktie ab.
      Ich trete bei meinen Ausführungen nur als Stillhalter auf und verkaufe Optionen, d.h. ich bin Short in der Option. Ich glaube da lag das Missverständnis.
      Bis dann,
      Alex

      Antworten
  14. Sehr interessanter Beitrag. Vielen Dank! Ab diesem Jahr müssen ja nun die Gesetzesänderungen im EStG angewendet werden, toll dass Du das in dem Beitrag auch aufführst. Dazu hätte ich allerdings eine Frage: Du schreibst, dass das Stillhalter-Geschäfte nach „aktueller Lesart“ nicht von der Gesetzesänderung betroffen sind.
    1) Was heißt hier „aktuelle Lesart“, bzw. worauf kann ich mich dem Finanzamt gegenüber beziehen ?
    2) um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstanden habe : Das heißt, wenn ich für 50000 Euro Put Optionen verkauft habe und diese für 50000 Euro wieder geschlossen habe (indem ich Put Optionen gekauft habe) kann man das komplett gegenrechnen und muss dann 0 Euro Gewinn versteuern? Ich dachte, dass auch hier das 20000 Euro Limit greift und ich trotzdem 30000 Euro Gewinn versteuern muss und der restliche Verlust vorgetragen wird (daher auch die Frage nach der „Lesart“).

    Antworten
    • Hi,
      aktuelle Lesart bedeutet, dass es aus dem BMF Schreiben so lange keine absolute Rechtssicherheit hervorgeht, bis ein Fall verhandelt werden muss. Ansonsten ist dein Bezug das Schreiben vom BMF. Zu Nummer 2: Ja, so wird das aktuell verstanden. Ein verlässliche Aussgae kann dir aber ein in diesen Fällen bewanderter Steuerberater geben…den musst du erstmal finden

      Antworten
  15. Hallo Alex,
    interessanter Block. Ich bin auch als Stillhalter unterwegs. Dieses Jahr bin ich mit eingenommenen Prämien gut im Gewinn. Durch eingebuchte Aktien , die im Wert gefallen sind und auch verkaute Aktien ist ein Aktienverlust im Depot entstanden und der NLW tief im Minus. Gibt es Ideen die Werte der einzelnen Töpfe auszugleichen?
    Gruss Andreas

    Antworten
    • Hi Andreas,
      das hört sich doch fein.
      Ein Ausgleich zwischen den einzelnen Verlusttöpfen ist mir nicht bekannt. Den Aktienverlust kannst du ins nächste Jahr fortschreiben und ggf mit entsp. Gewinnen ausgleichen.
      Ich versuche mittlerweile die Einlieferung konsequent zu vermeiden, außer bei gezielt ausgewählten Werten. Auf diesen würde ich aber dann auch gern länger sitzen bleiben, wenn nötig da meisten Qualitätsunternehmen mit Dividenden. Lg Alex

      Antworten
      • Hallo Alex,

        wie schreibe ich Verluste aus zurück liegenden Jahren dort, für die bereits eine Steuererklärung gemacht wurde?

        Und wie mache ich es für 2021? Hier habe ich noch keine Steuererklärung abgegeben.

        Und wie für 2022?

        Viele Grüße, Johannes

        Antworten
          • Ok, danke Alexander, habe jetzt das hier gefunden:
            „Ein festgestellter Verlust wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Du musst also nicht angeben, in welcher Höhe ein Verlust im Vorjahr festgestellt wurde.26.01.2022
            Verlustvortrag: Geld zurück und das bis zu 7 Jahre rückwirkend – Buhl“

            ..werde dazu noch mal einen Steuerberater fragen und das Ergebnis hier reinschreiben.

            Antworten
  16. Hallo Alex, hallo Community,
    erst einmal vielen Dank an geldschnurrbart.de für die praxistauglichen Darlegungen zum Thema Optionshandel und deren steuerliche Abwicklung und der community für die tollen Ergänzungen.
    Ich bin gerade dabei meine Trades von 2022 für das FA aufzuarbeiten in der Art wie hier beschrieben in je einer excel-Tabelle für Verluste/Gewinne aus Optionen und Aktien. Dabei stellt sich mir bei der Umrechnung in Euro eine Frage. Beim Verkauf einer Option bekomme ich sofort die Prämie abzügl. der Provision und kann diese mit dem Tageskurs umrechnen. Wird die Option ausgeübt, werden wie in dem Beispiel Aktien im Wert von 2.000 Dollar zugeteilt. Müssten nicht jetzt schon die 2.000 Dollar in Euro umgerechnet werden und nicht nur der Gewinn/Verlust beim Verkauf durch z.B. einen short call (wie im Bsp. die 100 Dollar Verlust)?

    VG Rainer

    Antworten
    • Hi, Danke für das tolle Feedback. Ich denke, wenn du es genau nimmst, solltest du 2k USD am Tag der Zuteilung in Euro umrechnen, da das die Basis für den GuV mit diesen Aktien ist. Ich für meinen Teil nehme den Umrechnungskurs von dem Tag an dem hier ein GuV entsteht.

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  17. Hi, wie jedes Jahr möchte ich auch dieses Jahr die Wiso Steuer Software verwenden (Diesmal das erste Mal mit ausländischen Kapitalerträgen) und ich bin positiv überrascht wie umfangreich die Ausfüllhilfen sind. Es gibt sogar einen Punkt „Erträge aus ausländischen Stillhalterprämien 19 und Zeile 21 Anlage KAP“ zur Auswahl.

    Es wird nach „Stillhalterprämie“ und „Gezahlte Prämie für Glattstellungsgeschäft“ gefragt. Hier lässt sich einmal der Gesamtbetrag in Euro für alle eingenommen Stillhalterprämien eintragen. Für die Glattstellungsgeschäfte lässt sich einmal ein Gesamtbetrag eintragen oder aber einzelne Trades für jede Glattstellung mit Datum, Bezeichnung und Betrag. Diese werden dann schön übersichtlich auf dem „Beiblatt“ aufgelistet. Hier wird dann auch der Rest als tatsächlich anzusetzender Kapitalertrag ausgewiesen.

    Die Anlage KAP wird automatisch ausgefüllt. Die Summe der Glattstellungsgeschäfte wird nicht als Verlust in Zeile 22 ausgewiesen. Die Summe wird intern von den eingenommenen Prämien abgezogen und es wird nur der „Rest“ bzw. tatsächliche Gewinn in Zeile 21 bzw. Zeile 19 übertragen.

    Hängt die Handhabe evtl. mit der 20.000 Euro Verlustbegrenzung zusammen? Andernfalls könnte das FA ja fälschlicherweise „Glattstellungen“ als Verluste von Long Trades auslegen.

    Vielleicht kann ja jemand von seinen Erfahrungen mit der Steuererklärung mit WISO in Verbindung mit Optionshandel berichten.

    Viele Grüße
    Kevin

    Antworten
      • Hallo Alexander, vielen Dank für diese tolle Arbeit!
        Reichst Du neben dem Deckblatt, der Auswertung von Optionen.support auch den IB Kontoauszug aus welchem die Auswertung von Optionen.support generiert wurde beim Finanzamt mit ein? Mein Argument wäre, dass das Finanzamt dann ein paar Jahre später nicht behaupten kann, dass man falsch ausgewertete Daten eingereicht hat. Danke sehr und viele Grüße, Wolfgang

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  18. Hallo,

    vielen Dank für die gute Zusammenstellung. Ich mache im Optionshandel zu 99% Stillhaltergeschäfte, bin aber bezüglich der steuerlichen Verlustverrechnung immer noch unsicher.
    Im BMF-Schreiben (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens vom 19.05.22) finde ich das Folgende:

    Veräußerung und Glattstellung einer Verkaufsoption
    31 Veräußert der Inhaber die Verkaufsoption, liegt ein Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b EStG vor. Verkauft der Inhaber einer Verkaufsoption eine Verkaufsoption derselben Serie mit closing-Vermerk, gilt Entsprechendes. Gewinn oder Verlust ist in diesem Fall der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Verkaufsoption und der aus dem glattstellenden Abschluss des Stillhaltergeschäfts erzielten Optionsprämie. Für einen Verlust aus der Veräußerung oder Glattstellung einer Verkaufsoption ist die Verlustverrechnungsbeschränkung gemäß §20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu berücksichtigen

    Bedeutet nicht der letzte Satz, dass bei einer Glattstellung einer Verkaufsoption (die mit Verlust abgeschlossen wird, zum Beispiel durch Rollen der Option) auch diese magische Grenze von 20000 EUR zur Anwendung kommt?

    Vielen Dank für ein kurzes Feedback!

    Antworten
    • Hi, so wie ich das lese, wird eine Verkaufsoption im Bestand durch einen Verkauf (to close) geschlossen. Das heißt, es war eine BTO Order vorab im Erstgeschäft nötig. Somit würde die 20k Verlustverrechnungsbeschränkung auch greifen. Aber eine Ableitung für STO Optionsgeschäfte sehe ich aus diesem Abschnitt nicht.

      Antworten
      • Sind Verluste aus der Glattstellung von Verkaufsoptionen, die bspw. durch das Rollen der Option entstehen, aus deiner Sicht dann als „Verluste – ohne Verluste aus Aktienverkäufen“ in Zeile 22 der Anlage KAP (für 2022) einzutragen? Scheinbar erhält das ansonsten sehr ausführliche BMF-Schreiben vom 19.05.22 wohl keinerlei Angaben zum Umgang mit Verlusten bei STO- und BTC-Geschäften, die zu Verlusten führen.

        Antworten
  19. Auf die Gefahr hin, auf etwas herumzureiten:

    Hatte jemand anderes auch den informational tax report und ist erschrocken, dass bei STO Geschäften beide Legs einzeln betrachtet werden?

    Ich weiß nicht so ganz, wie ich dem Steuerberater beibringen soll, dass der report unbrauchbar ist.
    Aus dem ersten leg habe ich ja nicht 100% Gewinn.

    Auf der anderen Seite habe ich auch nicht die Zeit, die Trades alle manuell zu korrigieren. Wobei mich das nicht davon abhalten wird, mir das nochmal anzusehen.

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  20. es müsste doch in dieser Zusammenfassung heißen: (da fehlt das „nicht“ )
    Stillhalter-Geschäfte (Sell-to-open) sind nach aktueller Lesart „NICHT“ betroffen.
    oder ?

    Zusammenfassung: Stillhalter und Steuern [2023]
    Verluste dürfen nur bis 20.000 € pro Jahr verrechnet werden
    Diese Regelung betrifft vor allem Verlust aus Geschäften mit Long-Optionen (Buy-to-open)
    Stillhalter-Geschäfte (Sell-to-open) sind nach aktueller Lesart betroffen.
    Verluste aus dem Schließen oder Rollen eines Stillhalter-Geschäfts sind unbegrenzt verrechenbar
    ACHTUNG: Stillhalter-Geschäfte mit Index-Optionen werden im Falle eines Barausgleiches den der Stillhalter leisten muss, als Verlust aus Termingeschäften gewertet und fallen unter die Verlustverrechnungsgrenze (Vorher glattstellen!)

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  21. Respekt, bis dato die besten Informationen zum Thema Steuern auf Optionen!

    Noch eine Frage in die Runde – benützt jemand den informativen deutschen Steuerbericht als Basis, den Interactive Brokers (vermutlich auch deren Reseller) auf Anfrage bereitstellt?
    Hier werden m.E. – im Gegensatz zum Activity Report“ – folgende Punkte bereits berücksichtigt :
    + Trennung von Aktien- und Optionsgeschäften.
    + Zeitlich korrekte Erfassung tatsächlich realisierter Gewinn und Verluste aus Aktien- und Optionsgeschäften.
    + Tagesaktuelle Umrechnung der korrigierten Gewinne und Verluste aus Aktien- und Optionsgeschäften anhand historischer Wechselkurse der EZB (Tagesschlusskurs).
    M.E. falsch resp. nicht berücksichtigt wird
    + Trennung Stillhalter- und Termingeschäfte (hier SHORT und LONG Optionen)
    + Berücksichtigung Wechselkursgeschäfte
    + Berücksichtigung von Dividenden (werden in Anlage KAP-INV aufgeführt – korrekt? Müssten Dividenden-Renditen nicht auch in Zeile 19 – Ausländische Kapitalerträge?)

    Ich wäre für jede Rückmeldung SEHR DANKBAR 🙂

    Antworten
    • Hi
      Danke für das Lob und den Input. Dazu kann ich leider nichts sagen. Wenn du willst, kannst du deine Gedanken in einem kurzen Beitrag ausführen und wir stellen es der Community zur Diskussion. Dabei kommt immer ein Mehrwert raus. Lg

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