Steuererklärung Tipps: Häufige Irrtümer vermeiden

Geldschnurrbart Blog Post

Nach wie vor hat Deutschland eines der kompliziertesten Steuersysteme weltweit. Es lohnt sich, die Steuererklärung zu machen um Geld zu sparen. Noch immer gibt es daher zahlreiche Verbraucher, die im Zusammenhang mit ihrer Steuererklärung Fehler begehen oder schlichtweg einem Irrtum unterlegen sind. Dies hängt definitiv damit zusammen, dass es im Hinblick auf Steuern zahlreiche Fachbegriffe gibt, aber auch Höchstbeträge, Ausnahmen und bestimmte Gerichtsurteile machen es schwer, sich völlig korrekt zu verhalten. Aus diesem Grund möchten wir im folgenden Beitrag mit Tipps zur Steuererklärung zumindest einige der häufigsten Irrtümer aufdecken, damit du dich zumindest an dieser Stelle korrekt verhältst.

Irrtum 1: Etwas Verspätung bei der Abgabe macht nichts

Seit diesem Jahr reicht es aus, wenn du die Steuererklärung für das vergangene Jahr bis zum 31. Juli abgibst. Allerdings sind zahlreiche Bundesbürger der Auffassung, dass es nicht weiter schlimm ist, wenn der Abgabetermin verpasst wird. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn pro Monat, den du die Einkommensteuererklärung zu spät abgibst, musst du 0,25 Prozent der berechneten und vom Finanzamt festgesetzten Steuer zahlen.

Zudem gilt ein Mindestbetrag in Höhe von 25 Euro. Wenn du die Steuererklärung also beispielsweise sechs Monate zu spät abgibst, musst du mindestens 150 Euro als Verspätungszuschlag zahlen. 

Falls du im Vorfeld weißt, dass du die rechtzeitige Abgabe nicht schaffst, solltest du dies dem Finanzamt mitteilen. In aller Regel wird – bei guten Gründen – dann auch keine Strafzahlung verhängt.

Irrtum 2: Als Rentner muss ich keine Steuern zahlen

Nach wie vor sind viele Rentner der Auffassung, dass sie grundsätzlich keine Steuern zahlen müssten. Auch dabei handelt es sich leider um einen Irrtum, denn viele Rentenzahlungen unterliegen vom Grundsatz her der Steuerpflicht.

Trotzdem ist es so, dass von der gesetzlichen Rente monatlich keine Steuern abgezogen werden. Daraus kann resultieren, dass es zu einer Steuernachzahlung kommt. Rentner müssen allerdings nicht zwangsläufig eine Steuererklärung machen, denn bis zum Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 9.168 Euro werden keine Steuern anfallen.

Irrtum 3: Rechnung von Handwerkern kann ich vollständig absetzen

Wer häufiger einen Handwerker im Haus hat, der kommt oft auf die Idee, die entsprechenden Rechnungen vollständig von der Steuer absetzen. Dies ist allerdings nicht möglich und gleichzeitig ein häufiger Irrtum.

Es muss nämlich zwischen den Lohn- und Materialkosten unterschieden werden. Während die Lohnkosten genauso wie Maschinen- und Fahrtkosten oder auch Ausgaben für Verbrauchsmittel vom Finanzamt akzeptiert werden, gilt dies nicht für die Materialkosten. Darüber hinaus werden die akzeptierten Kosten nur zu 20 Prozent angesetzt, die dann die Steuerschuld reduzieren.

Irrtum 4: Jeder darf mir bei der Steuererklärung helfen

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass jeder Steuerpflichtige seine Steuererklärung selbst anfertigen sollte. Allerdings gibt es einige Personen, die unentgeltlich dabei helfen dürfen. Dabei handelt es sich in erster Linie um nahe Angehörige, nämlich:

  • Eltern
  • Geschwister
  • Ehepartner

Nicht richtig ist hingegen, dass grundsätzlich jeder bei der Steuererklärung helfen darf.

Somit ist es ein Irrtum, dass zum Beispiel gute Bekannte oder Freunde unentgeltlich behilflich sein dürfen. Solltest du also Hilfe bei der Einkommensteuerklärung benötigen oder wünschen, stehen entweder die bereits genannten nahen Angehörigen zur Verfügung oder du kannst dir selbstverständlich einen Steuerberater suchen, der dann natürlich nicht mehr unentgeltlich ist.

Es gibt jedoch heute zahlreiche Programme wie smartsteuer*, die dir für wenig Geld die Arbeit erleichtern.

Irrtum 5: Kindergeld gibt es nur bis zur Volljährigkeit

Das Kindergeld wird in der Steuererklärung oftmals angegeben, denn das Finanzamt ermittelt automatisch, ob die Auszahlung des Kindergeldes oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Ein häufiger Irrtum bei Eltern besteht allerdings darin, das Kindergeld nur bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses gezahlt wird.

Dabei kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt werden. Zu dieser Voraussetzung gehört in erster Linie, dass das Kind eine erstmalige Berufsausbildung absolviert, arbeitslos gemeldet ist oder sich innerhalb einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.

Irrtum 6: Ich kann sämtliche Versicherungen steuerlich geltend machen

Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die du im Rahmen der Steuererklärung angeben kannst. Diese werden also als Ausgaben akzeptiert. Ein Irrtum ist es allerdings zu glauben, dass dies pauschal für sämtliche Versicherungsarten gilt.

Stattdessen ist es entscheidend, um welche Art Versicherung es sich handelt. Berücksichtigung finden in erster Linie nämlich Versicherungen zur Vorsorge. Dazu zählen insbesondere eine private Unfallversicherung, die Privathaftpflichtversicherung oder auch die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Nicht steuerlich absetzbar sind hingegen Beiträge, die zum Beispiel zur Hausrat- oder Kaskoversicherung gezahlt werden.

Irrtum 7: Als Ehepaar ist Steuerklasse 3 + 5 immer am günstigsten

Eindeutig zu den häufigsten Irrtümern im Zusammenhang mit der Steuer und somit auch zur Angabe in der Steuererklärung gehört, dass Ehepartner immer mit den Steuerklassen III und V am besten bedient sind. So pauschal ist diese Aussage allerdings nicht korrekt.

Zu empfehlen ist diese Kombination vor allen Dingen dann, wenn der eine Ehepartner in der Steuerklasse III zum Beispiel 65 Prozent des gemeinsamen Einkommens und der Ehepartner in Steuerklasse V demzufolge 35 Prozent erzielt.

In manchen Fällen ist die Kombination allerdings nicht die beste Lösung, denn sie kann zu teilweise hohen Nachzahlungen führen.

Irrtum 8: Anzug kann von der Steuer abgesetzt werden

Ein ebenfalls häufiger Irrtum im Zusammenhang mit der Steuer besteht darin, dass Sie alle Kleidungsstücke absetzen können, die auch als Berufskleidung gelten könnten. Der klassische Fall ist ein Bankangestellter, der innerhalb der Geschäftsstelle die Pflicht hat, einen Anzug zu tragen.

In dem Zusammenhang wird häufig versucht, die Anzüge von der Steuer abzusetzen. Dies ist allerdings nicht korrekt, denn solche Anzüge können ebenso privat getragen werden. Daher gibt es mittlerweile einige Urteile, dass ein Absetzen nur für typische Berufskleidung möglich ist. Dazu zählen insbesondere Uniformen, Arztkittel oder auch im Fabrikbereich eine spezielle Schutzkleidung.

Dabei handelt es sich um Kleidungsstücke, die man so im Privatbereich nicht tragen würde.

Fazit: Steuererklärung Tipps – Irrtümer vermeiden Ärger ersparen

Die zuvor aufgeführten Irrtümer waren nur einige Beispiele, die es im Zusammenhang mit der Steuererklärung häufig gibt. Du benötigst zwar nicht sofort einen Steuerberater, aber natürlich kann dieser hilfreich sein, falls du dich insgesamt mit der Steuer sehr unsicher fühlst. Viele Irrtümer kannst du allerdings relativ problemlos vermeiden, wenn du dir ein paar Informationen beschaffst. Nicht immer ist alles rechtlich zulässig, was auf den ersten Blick sinnvoll und logisch erscheint. Daher haben wir dirhoffentlich mit unseren häufig aufgeführten Irrtümern zur Steuererklärung etwas geholfen, zumindest diese Fehler zu vermeiden.

Hast du noch weitere häufige Irrtümer parat? Lass es uns gerne in den Kommentaren wissen, wir freuen uns auf den Austausch!

Lerne, dich selbst fit zu machen beim Thema Aktien: Der 6-Wochen Geldschnurrbart-Finanzkurs

Da wir nicht untätig zuschauen möchten, wie das Geld der Bürger auf den Sparkonten von der Inflation jedes Jahr weniger wird, möchten wir aufklären. Der Blog ist ein Baustein, das eBook oder das Buch Rente mit 40 leisten bereits einen Beitrag. Da uns jedoch noch zu viele E-Mails erreichen, dass sich Menschen zu unsicher sind, das Thema Altersvorsorge mit Aktien auch wirklich in die Tat umzusetzen, haben wir einen 6-Wochen Crashkurs erstellt.

Du wirst hierbei mit einem Blick über die Schulter genau angeleitet, wie du dir selbst einen Überblick über deine Finanzen verschaffen kannst, ein System aufbaust mit dem du jeden Monat Geld sparst und du lernst, eine für dich passende Strategie für deinen Vermögensaufbau mit Aktien, ETFs oder anderen Anlageklassen kennen.

Finanzkurs Geldschnurrbart

In nur 4 Schritten zum souveränen Investor

1. FINANZIELLE ZIELE:
Lerne die psychologischen Fallstricke kennen, die zwischen dir und deinem Ziel des Vermögensaufbaus stehen.

2. FINANZ-MANAGEMENT:
Lerne, mit dem enthaltenten Finanzexcel-Tool, wie du den Überblick über deine Finanzen behälts und werde zum Manager deines Geldes.

3. FEHLERVERMEIDUNG
Lerne unnötige Gebühren, Provisionen oder überteuerte Kosten zu vermeiden und steigere so deinen Vermögensaufbau deutlich.

4. SMARTES INVESTIEREN
Lerne, wie du simpel und wissenschaftlich-fundiert investierst. Alle wichtigen Prozesse Schritt-für-Schritt demonstriert.

Inhalt des Geldschnurrbart-Finanzkurses

Modul 0: Einführung: Alles organisatorische und Aufbau sowie Logik hinter dem Kurs.

Modul 1: Motivation: Wichtige individuelle und finanzielle Aspekte, die deine Motivation beeinflussen.

Modul 2: Deine Finanzielle Situation: Psychologische Fallstricke und was du gegen sie tun kannst.

Modul 3: Die Finanzexcel: Die FINANZEXCEL – werde zum erfolgreichen Manager deiner Finanzen.

Modul 4: Grundlagen des Investierens: Das kleine 1×1 des langfristigen Investierens.

Modul 5: In was investieren – Anlageklasse: Kompakter Überblick: Eigenheim, die vermietete Wohnung, Aktien und mehr.

Modul 6: Grundlagen ETF: Beginnend bei typischen Anfängerfehlern hin zum Verständnis rund um den ETF.

Modul 7: Aktiendepot einrichten: Wie viel Geld wann, wo und in was investieren?

Modul 8: Auswahl ETF und Sparplan: Welche Kennzahlen sind wichtig und wie automatisiere ich meinen Vermögensaufbau?

Modul 9: Rebalancing, Crash und Steuer: Wie manage in mein Portfolio im Crash und am Jahresende (Rebalancing, Steuer)

Modul 10: Praxis: Zusatzeinkommen aufbauen: BONUS: Optimierung, Ideen und Praxisbeispiele für Zusatzeinkommen

Finanzkurs Geldschnurrbart

Dein Finanzbauplan in 3 Schritten

Schließe dich 20.000+ finanziellen Selbstentscheidern an. Erhalte neben deinem Finanzbauplan regelmäßig Tipps zum Geld verdienen, Geld sparen und Geld anlegen.

8 Gedanken zu „Steuererklärung Tipps: Häufige Irrtümer vermeiden“

  1. als Ehepaar kann man auch statt 3 und 5 , 4und 4 machen, am ende kriegt man das gleiche raus wie bei 3und 5.. es macht keinen Unterschied,nur dass man bei der ersten Variante zeitnah mehr netto bekommt erst Mal…

    Antworten
  2. Kurze Rückfrage: Irrtum 1 gilt doch nur für Selbstständige und Gewerbetreibende, also diese, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind?
    Oder Irre ich mich da?

    Antworten
  3. Danke für diese Tipps zum Thema Steuererklärung. Gut zu wissen, dass ich die Steuererklärung von dem vergangenen Jahr noch bis zum 31. Juli abgeben kann, ich war schon im Stress, weil ich noch nicht Zeit hatte mich dem Steuerberater zusammenzusetzen. Ich kenne die Programme wie smartsteuer und viele bekannte von mir nutzen diese auch, aber da ich eine kleine Firma habe, lasse ich mich mit jemanden der auf Steuererklärungen für Unternehmen spezialisiert ist, lieber beraten. Danke.

    Antworten
    • Hi Jade,
      ich nutze für meine Steuererklärung Debitoor als Selbstständiger. Klappt gut, wenn jedoch eine andere Rechtsform wie GmbH kommen sollte, werde ich es ebenfalls zum Großteil an einen Steuerberater abgeben.
      Bg Florian

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Das könnte dir auch gefallen