Vermögenswirksame Leistungen – So geht’s

Geldschnurrbart Blog Post

Die meisten Sparer denken insbesondere an die Riester-Förderung, wenn es um Zulagen für den privaten Vermögensaufbau geht. Alteingesessene Förderungen, wie zum Beispiel die Wohnungsbauprämie oder auch die Arbeitnehmersparzulage, werden dabei häufig vernachlässigt. Dazu zählt ebenso der Bereich vermögenswirksame Leistungen, allerdings zu Unrecht. Immerhin zahlen viele Arbeitgeber in Deutschland zumindest einen Teil der Sparbeträge, sodass sich VL-Sparen nach wie vor lohnen kann. Aus diesem Grund möchten wir dich etwas näher über diese Form der Sparens informieren, die es mittlerweile in Deutschland mehrere Jahrzehnte gibt.

Vermögenswirksame Leistungen: was steckt dahinter?

Vermögenswirksame Leistungen ist kein einfach verständlicher Begriff, sodass es nicht verwunderlich ist, dass viele Millionen Bundesbürger keinen VL-Vertrag besitzen. Hinzu kommt ein nicht geringer bürokratischer Aufwand, denn immerhin muss der Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn du einen Vertrag über vermögenswirksame Leistung abschließen möchtest.

Genau das ist jedoch ein möglicher Vorteil, denn zahlreiche Unternehmen in Deutschland haben sich durch den Anschluss an einen Tarifvertrag dazu verpflichtet, einen Teil der Beiträge zu übernehmen. Dies geht natürlich auch auf freiwilliger Basis.

Im Kern schließt du einen VL-Vertrag ab, um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten bzw. als Eigenanteil in den Vertrag einzuzahlen. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber dann freiwillig oder durch den Anschluss an einen Tarifvertrag monatlich einen Beitrag, der direkt in diesen Vertrag fließt.

Welche VL-Verträge können gewählt werden?

Falls du dich grundsätzlich für ein VL-Vertrag entscheidest, solltest du die Unterschiede zwischen den Varianten kennen. Du hast nämlich mehrere Möglichkeiten, wie die vermögenswirksame Leistungen angewendet werden können, insbesondere:

  • Bausparvertrag
  • Fondssparplan
  • Banksparplan
  • Genossenschaftssparen
  • Kredittilgung

Wenn es nur um das reine Sparen geht, ist aktuell sicherlich der Fondssparplan am interessantesten. Wird das Geld regelmäßig in Aktien angelegt, ergibt sich daraus eine besonders gute Rendite.

Wer hingegen die hohe Sicherheit als wichtigsten Punkt erachtet, fährt insbesondere mit einem Bausparvertrag oder einem Banksparplan gut. Ebenfalls verwendet werden können vermögenswirksame Leistungen für die Kredittilgung, wenn du also beispielsweise einen Immobilienkredit in Anspruch genommen haben.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber dazu?

Vermögenswirksame Leistungen sind natürlich umso interessanter, desto mehr der Arbeitgeber vom monatlichen Sparbeitrag übernimmt. Maximal sind dies monatlich 40 Euro, die auf diese Weise in den VL-Vertrag fließen können. Dabei hängt es insbesondere von der jeweiligen Branche ab, mit welchem Betrag sich der Arbeitgeber an den vermögenswirksamen Leistungen beteiligt. Beispiele sind:

  • Bankbranche: 40 € monatlich
  • Stahlindustrie: 26,59 € monatlich
  • Beamte: häufig lediglich 6,65 € im Monat

Umso mehr der Arbeitgeber zahlt, desto höher ist natürlich deine persönliche Rendite. Jeden Euro, den du nicht selbst in den Vertrag einzahlst, kannst du im Prinzip als Geschenk werten. Im Idealfall zahlt dein Arbeitgeber jährlich 480 Euro in den VL-Vertrag ein, sodass du im Grunde innerhalb von zehn Jahren – ohne Rendite – fast 5.000 Euro geschenkt bekommst.

Tipp: Möchtest du mehr über das VL Sparen bei der ING und mögliche Alternativen erfahren? Dann schau dir mal den Artikel ING VL Sparen auf Talerbox an.

Bekommst du VL-Leistungen? Aktiv beim Arbeitgeber nachfragen

Für manche Arbeitnehmer ist es kein leichter Schritt, den Arbeitgeber nach vermögenswirksame Leistungen zu fragen. Allerdings freuen sich manche Unternehmen sogar, wenn sie ihre Mitarbeiter unterstützen können. Zudem besagt die Tarifbindung, dass manche Arbeitgeber ohnehin dazu verpflichtet sind, sich an den VL-Leistungen zu beteiligen.

Alternativ kannst du meistens auch deinen Betriebs- oder Personalrat fragen, der sich in diesem Bereich ebenfalls auskennt. In der Regel ist der Ablauf so, dass du dich frei für einen VL-Vertrag entscheidest und der Arbeitgeber eine Durchschrift erhält. Er weiß dann, wohin er die monatlichen Anteile an den VL-Leistungen zu überweisen hat.

Arbeitnehmersparzulage nicht vergessen

Die VL-Leistungen seitens des Arbeitgebers sind nicht das einzige mögliche Geschenk, das Sparer in dem Zusammenhang erhalten können. Hinzu kann noch eine Arbeitnehmersparzulage kommen, die seitens des Staates auf VL-Leistungen gezahlt wird.

Allerdings besteht eine Voraussetzung darin, dass du eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitest. Die Einkommensgrenze beläuft sich bei Bausparen und Baukredittilgung auf ein zu versteuerndes Einkommen von 17.900 Euro bei Alleinstehenden sowie 35.800 Euro bei Verheirateten

Hast du dich für einen Aktienfonds entschieden, gilt eine Einkommensgrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro. Bei der Arbeitnehmersparzulage werden allerdings nicht deine gesamten Einzahlungen gefördert, sondern maximal 470 (alleinstehend) bzw. 940 Euro (Ehepaar) beim Bausparen und bei Baukredittilgung sowie 400 Euro (alleinstehend) bzw. 800 Euro (Verheiratete) beim Aktienfonds-Sparen. Auf diese Weise erhalten Alleinstehende eine jährliche Arbeitnehmersparzulage zwischen 43 und 80 Euro, bei verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag jeweils.

Welcher VL-Vertrag ist der richtige?

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit vermögenswirksamen Leistungen besteht darin, welcher VL-Vertrag der richtige ist. Diese Frage kann allerdings nur individuell beantwortet werden. Möchtest du zum Beispiel in einigen Jahren Wohneigentum erwerben, kommt vor allem der Bausparvertrag infrage. Damit sicherst du dir schon jetzt günstige Darlehenszinsen und kannst das bis zum Zeitpunkt des Hauskaufs angesparte Eigenkapital mit in die Finanzierung einbringen. Wenn du jetzt schon Wohneigentum besitzt, kannst du die vermögenswirksamen Leistungen auch in die Baukredittilgung einfließen lassen.

Steht bei dir hingegen der Vermögensaufbau im Vordergrund, gibt es vor allem die folgenden drei Alternativen:

  • Sparen bei Genossenschaften
  • Fonds- bzw. ETF-Sparen
  • Banksparplan

Von der Rendite am attraktivsten ist momentan oftmals ein ETF-Sparplan. Du profitierst von den geringen Gebühren und der breiten Risikostreuung. Daher entscheiden sich Anleger und Sparer in den letzten Jahren vermehrt für einen ETF-Sparplan auch im Bereich der vermögenswirksamen Leistungen.

Der Banksparplan ist nicht mehr so attraktiv wie früher, auch wenn er als sehr sicher gilt. Grund sind die geringen Renditen, die auf die Niedrigzinsphase zurückzuführen sind. 

Vorzeitige Auflösung: Prämienschädlichkeit beachten

Normalerweise ist ein VL-Vertrag auf eine Laufzeit von sieben Jahren ausgerichtet. In aller Regel musst du davon sechs Jahre einzahlen, während das letzte Jahr eine Ruhephase ist. Zwar ist es grundsätzlich möglich, den VL-Vertrag vorzeitig aufzulösen. Allerdings musst du dann damit rechnen, dass es sich um eine prämienschädliche Verwendung handelt. Das bedeutet, dass du die eventuell erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen musst.

Nur bei wichtigen Gründen ist es möglich, eine prämienunschädliche Auflösung des Vertrages durchzuführen, insbesondere bei:

  • Tod des Vertragsinhabers
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Arbeitslosigkeit länger als ein Jahr

Darüber hinaus ist es ebenfalls prämienunschädlich möglich, das Guthaben aus dem VL-Vertrag für eine Weiterbildung oder bei Erwerbsunfähigkeit des Ehepartners zu verwenden. Vor der Kündigung solltest du dich daher am besten kurz beim Anbieter informieren.

Nutzt du vermögenswirksame Leistungen? Ich selbst habe es noch nicht in Anspruch genommen, allerdings kenne ich es von meinen Eltern (Beamten). Ich freue mich über deine Erfahrungen in den Kommentaren!

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Modul 5: In was investieren – Anlageklasse: Kompakter Überblick: Eigenheim, die vermietete Wohnung, Aktien und mehr.

Modul 6: Grundlagen ETF: Beginnend bei typischen Anfängerfehlern hin zum Verständnis rund um den ETF.

Modul 7: Aktiendepot einrichten: Wie viel Geld wann, wo und in was investieren?

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Modul 9: Rebalancing, Crash und Steuer: Wie manage in mein Portfolio im Crash und am Jahresende (Rebalancing, Steuer)

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8 Gedanken zu „Vermögenswirksame Leistungen – So geht’s“

  1. Vergessen darfst du nicht, das sowohl Bausparvertrag als auch Fondsparplan parrallel gefördert werden können. Vor allem mit dem Hintergrund für junge ANs und Azubis, die den Bausparvertrag nach einer gewissen Zeit Prämienunschädlich auflösen können, ist das eine gute Sache.
    Wenn man dann noch wie ich in einer Bank gelernt hat, spart man sich das Geld für die Einrichtung des Bausparvertrags.

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  2. Zwei Dinge sind unvollständig:

    1. Wer z.B. brutto 40 Euro vom AG bekommt, muss darauf volle Lohnsteuer und volle Sozialabgaben zahlen. Wenn du dann netto auch 40 Euro abführst, hast du eben doch draufgezahlt. Und das relativ gesehen nicht zu knapp.

    2. Wer seine VL auf einem Bausparvertrag oder in Genossenschaftsanteile investiert, bekommt zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie, sofern das Geld wohnwirtschaftlich verwendet wird. Ausnahmen gelten hier für Sparer, die ihren ersten Bausparvertrag bis 25 abgeschlossen haben. Die Woprä ist mit bis zu 140 Euro ein nicht zu unterschätzender Renditebringer. Der vergleichbare Fondssparplan muss schon 18% p.a. bringen, um das zu schlagen.

    Beste Grüße

    Antworten
  3. Hey Florian,

    Wiedermal eine sehr informativer Beitrag, danke dafür! Ich habe mir letztens auch den Podcast mit dir beim Finanzrocker angehört und muss sagen, dass du und Oli das einfach super macht. You walk the talk sozusagen 😉 Euretwegen habe auch ich, alter Hase (37;)), letztes Jahr angefangen zu investieren und eure Messages haben mich dazu bewogen frugaler und nachhaltiger zu leben. Dein Buch hab ich natürlich auch reingezogen und den jüngeren in meiner Familie zu Weihnachten geschenkt, die werden mir dann hoffentlich später danken, hehe.. Zusätzlich habe die Coronakrise genutzt und meinen eigenen Blog http://www.minimalray.com gestartet Wie der Domainname schon sagt schreibe ich über Minimalismus, aber auch über Frugalismus und Finanzielle Freiheit. Vielleicht schaffst du es mal reinzulesen. Jedenfalls danke ich für all die positiven und informativen Beiträge und wünsche ich dir auf deinen Weg zum Ziel alles Gute, aber ich glaube die Rente mit 40 geht sich für dich locker aus 😉

    Schönen Gruß aus Wien! Ray 🙂

    Antworten
    • Hey Ray,
      gerade deinen Kommentar unter dem Arabella-Beitrag bei Puls4 gesehen – echt witzig, wie klein die Welt doch ist 🙂
      Danke für deine netten Worte und weiterhin alles Gute beim Investieren und Bloggen!

      Bg Florian

      Antworten

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