Zahnzusatzversicherung – Lohnt sich das? [Zahnarzt befragt]

Geldschnurrbart Blog Post

“Du brauchst eine Zahnzusatzversicherung, da sparst du bares Geld beim Zahnarzt” erzählte mir ein Bekannter. Seine Zahnzusatzversicherung hätte sich für Ihn bereits nach wenigen Monaten gelohnt. Ich bin immer auf der Suche nach Möglichkeiten, Geld zu sparen und da ich einen Zahnarzt im Freundeskreis habe, dachte ich mir, ich fühle ihm zu diesem Thema einmal auf den Zahn. Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? Was deckt sie überhaupt ab und ist die Qualität der Leistung dadurch besser? Ein Blick hinter die Kulissen, den ich mit euch teilen möchte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Von den gesetzlichen Krankenkassen wird nur ein geringer Teil der Kosten für Zahnersatz übernommen
  • Gegen die übrigen Kosten sichert eine Zahnzusatzversicherung ab. Sie lohnt sich aber nicht für jeden.
  • Sie stellen eine hochwertige und ästhetisch anspruchsvolle Versorgung sicher
  • Augen auf beim Leistungskatalog und dem Kleingedrucktem
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Was macht eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt in vielen Fällen Mehrkosten und Zusatzleistungen. 

Mehrkosten

Mehrkosten entstehen, wenn für die erbetene Therapie eine Basisversorgung der Krankenkasse besteht, diese jedoch auf qualitativ und ästhetisch höherem Niveau erbracht werden soll. Ein Beispiel hierfür sind Zahnfüllungen.

Die Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht eine Amalgamfüllung vor. Wer jedoch eine zahnschonende und zahnfarbene Füllung möchte, bekommt das aufwendiger zu verarbeitende Komposit-Material, im Volksmund auch Kunststofffüllung genannt.

Kosten für den zusätzlichen Arbeitsaufwand werden von dem Anteil der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt, weshalb Mehrkosten anfallen. Diese Kosten für Kompositfüllungen übernehmen die meisten Zahnzusatzversicherungen.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind therapeutische Maßnahmen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht vorhanden sind. Viele dieser Zusatzleistungen existieren im Gebührenkatalog für Privatversicherte und sind ebenfalls wissenschaftlich anerkannt.

Zu diesen Leistungen können modernste Techniken der Wurzelbehandlung und Implantate gehören. Diese Leistungen sind jedoch für eine zweckmäßig wirtschaftliche und ausreichende Behandlung, wie es die gesetzliche Krankenkasse für ihre Versicherten fordert, zu aufwändig.

Viele dieser Zusatzleistungen werden von Zahnzusatzversicherungen erstattet und können so dazu beitragen, das behandelte Zähne lange im Mund erhalten bleiben. Aufwändigere Behandlungen, wie Zahnentfernung und Zahnersatz, können so unter Umständen verhindert oder deutlich verzögert werden.

Grundlagen zum System der gesetzlichen Krankenversicherung

Für mich waren Zähne nie ein Problem und ich hatte bislang auch keine hohen Kosten beim Zahnarzt. Trotzdem hört man immer wieder von hohen Rechnungen, die beim Zahnarzt fällig werden. Ich stellte mir die Frage, wie das denn sein kann, denn ich zahle jeden Monat meinen Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Beitrag ist dynamisch und steigt mit höheren Einkommen bis zu einer gewissen Grenze an.

Das heißt, wer mehr Einkommen hat, zahlt auch mehr in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Wer 2020 mehr als 56.250€ brutto verdient, zahlt den maximalen GKV Beitrag von 735,94€ pro Monat. Von diesem Beitrag wird bei einem Angestellten die Hälfte in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Auf das Jahr hochgerechnet sind das stolze 8.831,28 €. 

Mit diesen Zahlen im Kopf ist es für mich unverständlich, warum ich beim Zahnarzt auch noch etwas aus der eigenen Tasche bezahlen sollen sollte, falls ich irgendwann einmal eine Leistung in Anspruch nehmen muss. Um das zu verstehen, wenden wir uns den Leistungen und Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zahnmedizin zu.

Gesetzliche Zahnversicherung: zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend

Der Zahnarzt gehört zwar in Deutschland zu den freien Berufen, ist aber de facto in seiner Ausübung und Therapieentscheidung relativ unfrei. Das liegt an den Vorschriften und Regulierungen der Krankenkassen. Die vom Zahnarzt gegenüber dem gesetzlich Versicherten zu erbringenden Leistungen sollen laut Vertrag zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. 

Im Klartext bedeutet dies, dass alle Heilmittel und Therapien evidenzbasiert förderlich für die Gesundheit und nicht schädlich sind. Allerdings müssen sie keinen besonderen Komfort bieten oder besonderen ästhetischen Ansprüchen genügen. Zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich eben. 

Hier treffen Wirklichkeit und Anspruch zum ersten Mal aufeinander. Selbstverständlich bekommt ein Patient unabhängig von seinem monatlichen Beitrag an die GKV in der Regel eine kostenfreie Leistung für sein zahnmedizinisches Problem. Dies kann jedoch bedeuten, dass selbst dann, wenn man im Jahr 8.831 Euro Beitrag zahlt, mit einer Amalgamfüllung im Seitenzahn leben muss. 

Das System der GKV – Zahnschonende Leistung nur dann, wenn wirtschaftlich

Funktionell wäre das kein Problem, viele Patienten stören sich jedoch an der Optik, nicht wissend, dass dieses Vorgehen auch einen höheren Zahnabtrag erfordert als andere existierende moderne Techniken wie Kunststofffüllungen. Hier kann ein Zahnarzt eine ästhetische und zahnschonende Leistung anbieten, deren Kosten jedoch nicht vollständig durch die GKV gedeckt sind und so Mehrkosten entstehen, die der Patient selbst tragen muss. 

Dies war nur ein Beispiel, die Liste könnte sich aber noch um weitere Punkte ergänzen lassen, in denen es sich ähnlich verhält. Die einheitliche Leistungsvergütung der Krankenkassen kann zu weiteren Problemen führen.

Gleicher Krankenkassensatz egal ob München oder Uckermark

Die Kosten, die ein Zahnarzt für den Betrieb seiner Praxis hat, hängen unter anderem von Raumkosten (Miete, Strom,…) und Personalkosten ab. Diese Kosten sind in Ballungsräumen wie München höher als in ländlichen Gegend wie der Uckermark.

Um eine Praxis wirtschaftlich zu betreiben und die zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten, kann ein Zahnarzt im Ballungsraum im Vergleich zum Kollegen auf dem Land die Basisleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nur in einem Bruchteil der Zeit erbringen, um wirtschaftlich zu arbeiten.

Wie der wirtschaftliche Betrieb und die Qualität dauerhaft in Einklang gebracht werden sollen, erschließt sich mir nicht. 

Weitere Kuriosität: Amalgamfüllung nicht bis 15 Jahren

Eine andere Kuriosität betrifft die oben erwähnte Amalgamfüllung. Seit nunmehr fast zwei Jahren darf kein dentales Amalgam bei Kindern bis 15 Jahren sowie Schwangeren und Stillenden verwendet werden. Ein Grund dafür liegt in der Bedenklichkeit von Quecksilber, das im Dentalamalgam enthalten ist.

Jetzt könnte man sich natürlich fragen, warum bei einem 16-jährigen Heranwachsenden diese Bedenken keine Rolle mehr spielen? 

Müssen fehlende Zähne über Zahnersatz ersetzt werden, übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich nur 50% der Kosten auf die von ihr vorgeschriebene Basisversorgung – egal, wie viel bisher in die gesetzliche Versicherung eingezahlt wurde.

Wer regelmäßig zum Zahnarzt gegangen ist, erhält einen kleinen Bonus. Auch die Basisversorgung des Zahnersatzes ist wirtschaftlich zweckmäßig und ausreichend in seiner Gestaltung. Die meisten Otto-Normalverbraucher sind schockiert, wenn man ihnen Anschauungsmodelle der Basisleistung für Ihren individuellen Fall zeigt. 

Diese Beispiele verdeutlichen einen Teil der systemischen Probleme im Gesundheitssystem insbesondere die Zahnmedizin betreffend, bei denen der Besitz einer Zahnzusatzversicherung für einen persönlich die bessere Versorgung sicherstellen kann. Wer sie jedoch wirklich benötigt, klären wir jetzt.

Braucht jeder eine Zahnzusatzversicherung?

Definitiv nein. Zahngesundheit ist im Gegensatz zur restlichen Gesundheit durch einen selbst im höchsten Maße beeinflussbar. So etwas wie geerbte, schlechte Zähne sind äußerst selten. Durch gesunde Lebensführung und einem Mindestmaß an Mundhygiene kann man seine Zähne bis ins hohe Alter erhalten. Unfälle und Traumata natürlich ausgenommen. 

Wer jedoch täglich nicht ohne einen Liter Cola und Kuchen leben kann oder schon sehr viele Füllungen hat, kann sich über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Gedanken machen. 

Wer in jungen Jahren schon viele Füllungen bekommen hat, der muss auch in Zukunft  mit weiteren notwendigen Behandlungen rechnen.  Der Grund dafür ist, dass jede noch so gute menschengemachte zahnärztliche Restauration früher oder später an ihr Lebensende kommt.

Je früher man die Füllung bekommen hat, desto früher wird die nächste und in der Regel größere Versorgung notwendig. 

Mit einer Zahnzusatzversicherung können bessere zahnerhaltende Leistungen genutzt werden, die aufwändige Therapien abwenden oder weiter aufschieben. Werden sie dann doch früher oder später nötig, ist zumindest sichergestellt, dass man eine hochwertige und optisch ansprechende Behandlung bekommt.

Wie bei den meisten Versicherungen ist es sinnvoll, sie abzuschließen, bevor man sie benötigt. Mehr dazu unter dem Abschnitt Fallstricke.

Auf diese Leistungen achten

Die Zahnzusatzversicherungen stehen in einem harten Wettbewerb gegeneinander. In ihren Leistungskatalogen überbieten sich sich oft mit versicherten Therapieleistungen. Oft werden dabei redundant mehrer Bezeichnungen verwendet, die alle das gleiche meinen. Die sinnvollsten Leistungen, aus denen ein Versicherter im Allgemeinen den meisten Nutzen zieht, sind:

  • professionelle Zahnreinigung
  • Kompositfüllungen
  • Zusatzleistungen zur Wurzelbehandlung (elektrometrische Längenbestimmung, elektrophysikalisch-chemische Methoden)
  • Implantate

Diese Leistungen sollten bei jeder Zahnzusatzversicherung abgesichert sein. Im Einzelfall können auch weitere Leistungen, wie zum Beispiel Kieferorthopädie sinnvoll sein.

Fallstricke – Das Kleingedruckte bei den Zahnzusatzversicherungen

Wie bei allen Versicherungen muss man immer einen Blick ins Kleingedruckte werfen um zu wissen, wann man Anspruch auf die ausgewiesenen Leistungen hat.

Oft werben Versicherungen mit versicherten Leistungen, die aus wissenschaftlicher Sicht immer mehr an Bedeutung verlieren. Dazu gehören Inlays. Sind sie mitversichert, ist der Beitrag entsprechend höher, ohne dass man diese Leistung vermutlich in Anspruch nehmen wird. 

In den meisten Fällen muss man eine Art Gesundheitsprüfung via Fragenkatalog oder durch seinen Zahnarzt durchführen lassen. Bestehen bereits Probleme, hat man keine Chance, die günstigen Tarife, mit denen geworben wird, zu erhalten. Wer hier Falschangaben macht, hat natürlich später keinen Anspruch auf Leistung gegenüber der Zahnzusatzversicherung. 

Fast alle Zahnzusatzversicherungen haben Mindestvertragslaufzeiten und eine dynamische Beitragsanpassung abhängig vom Alter. Man sollte auf jeden Fall einmal zusammenrechnen, was man in der Mindestvertragslaufzeit bezahlen wird und wie das mit den Kosten, die bisher beim Zahnarzt angefallen sind, im Verhältnis steht. 

Oft gibt es eine Art Wartezeit, in der man nur eingeschränkt Anspruch auf die versicherten Leistungen hat. Häufig sind es vier bis fünf Jahre. Bis dahin steht einem nur ein bestimmtes Budget pro Jahr für Leistungen zu Verfügung. 

Auch sehen viele Verträge laut Verbraucherzentrale Beitragssteigerungen im Alter vor.

Zwar gibt es die Vollkasko-Variante für die Zähne, diese sind aber entsprechend teuer. Wer sich nicht zutraut, eine Wahl zu treffen, sollte mit einem Honorar-Versicherungsberater einen Beratungstermin ausmachen.

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Der Text entstand aus meinem Interview mit einem befreundeten Zahnarzt aus der Praxis. Wie siehst du das Thema Zahnzusatzversicherung? Hast du eine abgeschlossen? Hast du bereits Leistungen in Anspruch genommen oder kommt es für dich nicht in Frage? Wir freuen uns auf den Austausch in den Kommentaren!

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