Die gesetzliche Rente ist im Grunde immer ein Thema beim Geld anlegen und häufig aufgrund negativer Schlagzeilen in den Medien vertreten. Trotzdem haben die meisten Bundesbürger ein zu negatives Bild von der gesetzlichen Rente. Es existieren zahlreiche Irrtümer und falsche Annahmen, die sich allerdings manchmal hartnäckig halten. Aus diesem Grund möchten wir dir im folgenden Beitrag einige Irrtümer zum Thema gesetzliche Rentenversicherung aufzeigen. Wir gehen natürlich trotzdem davon aus, dass du durch private Vorsorge deine Rente aufbaust und dich nicht gänzlich auf das gesetzliche System verlässt. Vielleicht ist ja auch eine Rente deutlich vor dem gesetzlichen Eintrittsalter möglich, z.B. eine Rente mit 40 🙂
Irrtum 1: Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird zukünftig weiter fallen
Eine der Hauptschlagzeilen zur gesetzlichen Rente besteht darin, dass die Leistung auch zukünftig immer weiter fallen wird. Dennoch ist diese Aussage falsch, denn die einzelnen Renten der Bundesbürger werden nicht grundsätzlich weiter sinken. Tatsächlich ist ein weiteres Absinken aufgrund der staatlichen Rentengarantie sogar ausgeschlossen. Zwar kann es passieren, dass die Renten weniger stark steigen als die Löhne, aber dies bedeutet eben nicht, dass sie auf breiter Ebene sinken werden.
Irrtum 2: Wenn ich viel verdiene, habe ich im Rentenalter eine ungewöhnlich hohe Rente
Grundsätzlich basiert das gesetzliche Rentensystem darauf, dass man im Rentenalter mehr Rente bezieht, wenn man im Arbeitsleben zuvor mehr verdient und somit auch mehr in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ab einem gewissen Punkt ist die Rente allerdings trotzdem limitiert. Dies liegt an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Es werden nämlich nur bis zu einem bestimmten Einkommen überhaupt Einzahlungen in die Rentenkasse vorgenommen.
Wer also beispielsweise im Berufsleben ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 150.000 Euro hatte, kann nicht davon ausgehen, auf dieser Grundlage eine sehr hohe Rente zu erhalten. Stattdessen wird sich die Rentenhöhe dann an der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrenze orientieren, die aktuell bei etwa 8.000 Euro im Monat liegt.
Irrtum 3: Beiträge sind weg, falls nicht mindestens fünf Jahre eingezahlt wurde
Nicht wenige Menschen sind der Auffassung, dass ihre zur gesetzlichen Rente geleisteten Beiträge verloren gehen, wenn die Einzahlung sich nicht mindestens über fünf Jahre hinweg erstreckte. Dies ist glücklicherweise nicht der Fall, denn du hast unter dieser Voraussetzung die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge erstatten zu lassen.
Eine Alternative besteht darin, die bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren fehlenden Beiträge nachzuzahlen und so tatsächlich die gewünschte Rentenzahlung zu sichern.
Irrtum 4: Die Rentenbeiträge steigen und steigen und steigen
Es ist durchaus verständlich, dass zahlreiche Bürger das Gefühl haben, dass die Rentenbeiträge in der Vergangenheit immer weiter angestiegen sind und dies auch zukünftig tun werden. Es handelt sich dabei allerdings um eine fehlerhafte Einschätzung.
Aktuell beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nämlich 18,6 Prozent, er lag in der Vergangenheit jedoch bereits deutlich höher. So betrug der Beitragssatz beispielsweise im Jahre 1997 knapp über 20 Prozent. Demzufolge ist das Gefühl falsch, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung immer weiter steigen.
Irrtum 5: Renten in Ostdeutschland sind geringer
Insbesondere die Bundesbürger im Osten Deutschlands fühlen sich bei der Rente nicht selten benachteiligt. Tatsächlich ist jedoch genau das Gegenteil der Fall, denn Arbeitnehmer in den ostdeutschen Bundesländern erhalten für die gleichen Einzahlungen in die Rentenkasse später sogar eine höhere Rente als es in den westdeutschen Bundesländern der Fall ist.
Daher gibt es für die Bundesbürger aus den fünf ostdeutschen Bundesländern überhaupt keinen Grund, sich benachteiligt zu fühlen und sich über – im Vergleich zu westdeutschen Bundesbürgern – eine geringere Rente zu beschweren.
Irrtum 6: Selbständige und Freiberufler können keine gesetzliche Rentenversicherung besparen
Viele Bundesbürger sind der Auffassung, dass ausschließlich Arbeitnehmer in die Rentenkassen einzahlen. Tatsächlich ist dies allerdings falsch, denn auch Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, später eine gesetzliche Rente zu erhalten.
Dazu gibt es im Wesentlichen zwei Wege: Zum einen können Selbständige freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und würden dann später natürlich auch auf dieser Grundlage eine Rentenzahlung erhalten.
Zum anderen sind es insbesondere viele Freiberufler, die in einem sogenannten Versorgungswerk versichert sind. Dazu gehört zum Beispiel die Künstlersozialkasse, in denen sich zum Beispiel Publizisten und Künstler versichern können.
Dann gibt es sogar eine Rentenversicherungspflicht, sodass im Grunde eine gleiche Behandlung wie bei Arbeitnehmern stattfindet. Die Künstlersozialkasse zahlt dann – faktisch wie ein virtueller Arbeitgeber – sowohl die Hälfte der Krankenversicherungs- als auch der Rentenversicherungsbeiträge.
Irrtum 7: Die sogenannte Rente mit 63 fängt auch im Alter von 63 Jahren an
Der Begriff Rente mit 63 ist definitiv missverständlich. Es ist nämlich nicht so, dass es die sogenannte Rente mit 63 faktisch immer mit dem 63. Lebensjahr geben würde. Stattdessen ist es mittlerweile so geregelt, dass das Renteneintrittsalter in Stufen ansteigt, um zukünftig schließlich bei 65 Jahren zu „landen“. Wer zum Beispiel als Rentner heutzutage 63 wird, kann die Rente mit 63 erst acht Monate später in Anspruch nehmen.
Irrtum 8: Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine volle Besteuerung vorgesehen
Ein weiterer Irrtum im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung besteht darin, dass die gesetzliche Rente in vollem Umfang besteuert wird. Tatsächlich ist es so, dass aktuell für keine einzige Rentenart eine volle Steuerlast zu tragen ist. Die gesetzliche Rente unterliegt lediglich zu einem Teil der Steuerpflicht.
Dies ist auf den sogenannten Rentenfreibetrag zurückzuführen, wobei allerdings der steuerpflichtige Anteil jährlich ansteigt. Aktuell liegt der steuerfreie Anteil für Neurentner nur noch bei 22 Prozent, während er vor 14 Jahren noch bei 50 Prozent lag. Der Rentenfreibetrag wird dabei vom zuständigen Finanzamt für jeden Rentner individuell ermittelt.
Irrtum 9: Rentenaufteilung bei Scheidung unwiderruflich
Bei einer Scheidung sind die meisten Bundesbürger der Auffassung, dass die durchgeführte Rentenaufteilung endgültig und somit nicht mehr veränderbar ist. Dies trifft zwar häufig, aber nicht unbedingt immer zu. Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass Versicherte die gewählte Aufteilung rückgängig machen können.
Die notwendige Voraussetzung ist, dass der ehemalige Partner die Rente vor seinem Tod nicht länger als über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg bezogen hat. Um die Aufteilung rückgängig zu machen, muss bei der Rentenkasse ein Antrag gestellt werden.
Irrtum 10: Die Altersteilzeit existiert nicht mehr
Früher hörte man häufig von der Altersteilzeit, heutzutage wird davon allerdings kaum noch gesprochen. Daher sind viele Menschen der Auffassung, dass es eine Altersteilzeit gar nicht mehr geben würde. Dies ist allerdings ein Irrtum, denn nach wie vor haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit ihren jeweiligen Arbeitgebern eine Altersteilzeit zu vereinbaren.
Der einzige Unterschied zu früheren Zeiten besteht darin, dass die Bundesagentur für Arbeit keine Aufstockung des Gehalts sowie der Rentenversicherungsbeiträge mehr fördert.
Irrtum 11: Abschläge bei der Rente entfallen, wenn Regeleintrittsalter erreicht wurde
Zahlreiche Bundesbürger gehen heute bereits vorzeitig in Rente, was in den meisten Fällen mit einem Abschlag verbunden ist. Allerdings besteht ein relativ fataler Irrtum darin, dass diese Abschläge nur für den Zeitraum bis zum Erreichen des Regelrenteneintrittsalters gelten würden.
Wer also beispielsweise bereits mit 61 Jahren in den Ruhestand eintritt und bis zu seinem 67. Lebensjahr Abschläge hinnehmen muss, ist häufig der Auffassung, dass dann ab 67 die reguläre Rente gezahlt würde.
Dies ist allerdings leider falsch, denn die Abschläge bleiben ein Leben lang bestehen. Dabei lautet die Regelung so, dass der Versicherte für jeden Monat, den er früher als das reguläre Renteneintrittsalter vorsieht in den Ruhestand geht, einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent hinnehmen muss.
Das bedeutet, dass ein Rentner, der drei Jahre vor dem eigentlichen Regelrenteneintrittsalter den Ruhestand antritt, insgesamt für den Rest seines Lebens knapp 11 Prozent an Abschlägen bei der monatlichen Rente hinnehmen muss.
Wie ist deine Meinung zur gesetzlichen Rentenversicherung? Zahlst du als Selbstständiger weiterhin freiwillig ein? Verlässt du dich als Angestellter auf die geetzliche Rente oder siehst sie nur als Bonus zusätzlich zu deiner privaten Altersvorsorge z.B. mit Aktien? Wir freuen uns auf deinen Kommentar!
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Wirtschaftsingenieur (Master) und Finanzexperte im Bereich Aktien, Kryptowährungen, Online-Business seit 2012.
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