Wohngebäudeversicherung – was wird übernommen?

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Die Wohngebäudeversicherung zählt definitiv nicht zu den einfachsten Versicherungen. Der wesentliche Grund besteht darin, dass viele Versicherungsnehmer nicht genau wissen, welche Schäden im Detail überhaupt versichert sind. Tatsächlich muss man sogar bei manchen Schadensarten differenzieren, ob nun Versicherungsschutz besteht oder nicht. Wir möchten dich im folgenden Beitrag informieren, welche Schäden in der Wohngebäudeversicherung versichert sind und worauf du im Detail achten solltest. Manchmal kommt es auf Feinheiten an, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.

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Was sichert die Wohngebäudeversicherung ab?

Grundsätzlich kann man sagen, dass in der Wohngebäudeversicherung zahlreiche Schadensursachen abgesichert sind, die dazu führen können, dass dein Wohneigentum beschädigt oder gar zerstört wird. Daher zählt diese Versicherungsart auch zu den wichtigsten privaten Versicherungen, falls du eine Immobilie besitzen. Nahezu jede Wohngebäudeversicherung besteht dabei auf den folgenden vier Hauptbausteinen:

  • Feuerversicherung
  • Leitungswasser
  • Sturmversicherung
  • Elementarschäden

Mit diesen vier Bausteinen möchten wir uns in den nachfolgenden Abschnitten näher beschäftigen, denn in jeder Kategorie gibt es Schäden, die zum Teil eine sehr ähnliche Ursache haben, manchmal versichert sind, manchmal jedoch nicht.

Feuerversicherung: ein sehr wichtiger Baustein

Die Feuerversicherung ist ein sehr wichtiger Baustein in der Wohngebäudeversicherung, denn nicht selten kann durch einen Brand oder eine Explosion die gesamte Immobilie vernichtet werden. Die Feuerversicherung wiederum sichert insbesondere die folgenden vier Risiken ab:

  • Brandt
  • Blitzschlag
  • Überspannung durch Blitz
  • Explosion

Allerdings muss hier bereits differenziert werden, was im Detail versichert ist und wo der Versicherungsschutz endet. Der versicherte Brandt als Ursache wird zum Beispiel so definiert, dass das Feuer sich aus eigener Kraft ausbreiten können muss. Ein klassisches Beispiel wäre der Zimmerbrand, der durch einen Kurzschluss entstanden ist. Nicht versichert hingegen sind sogenannte Sengschäden. Diese entstehen zum Beispiel, wenn sich aufgrund der Zigarettenglut ein Loch in den Fußboden brennt.

Leitungswasser: Rohrbruch, Frost und Nässeschäden

Ein weiterer Bestandteil der Wohngebäudeversicherung ist der Baustein Leitungswasser. Hier musst du noch etwas mehr differenzieren als bei der Feuerversicherung, welche Schadensursachen im Detail abgesichert sind. Versichert ist zum Beispiel der Rohrbruch, im Detail Heizungs- und Wasserrohre, aber auch Wasserzuleitungsrohre auf dem Grundstück.

Ein versicherter Schaden wäre zum Beispiel, wenn eine solche Zuleitung im Garten bricht und deshalb Wasser austritt. Nicht versichert im Bereich Rohre wäre hingegen, wenn das Wasser nicht aus Leitungen in das Gebäude dringt, sondern beispielsweise ein Putzeimer umgekippt ist.

Ebenfalls zu differenzieren ist in der Rubrik Frost. Hier sind vornehmlich Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen versichert, wenn der Frostschaden aufgrund eines nicht vorhersehbaren Temperatursturzes entsteht.

Keinen Versicherungsschutz gibt es hingegen dann, wenn der Eigentümer trotz frostigen Temperaturen nicht heizt oder kein Wasser abgelassen wurde. In dem Fall trägt der Versicherungsnehmer aufgrund der Fahrlässigkeit eine Mitschuld, sodass die Versicherung den Schaden normalerweise nicht übernehmen wird. 

Sturmversicherung als dritter Baustein der Wohngebäudeversicherung

Der dritte Baustein in der Wohngebäudeversicherung ist die Sturmversicherung. Hier sind sämtliche Schäden abgesichert, die durch Wind der Stärke 8 oder mehr entstehen. Dies gilt ebenfalls für Folgeschäden. Ein klassisches Beispiel wäre, wenn durch den Sturm das Dach abgedeckt wird.

Zum Versicherungsschutz gehört ebenfalls ein Schaden durch Hagel nebst Folgeschäden. Nicht versichert in der Rubrik Sturmversicherung ist hingegen zum Beispiel Hagel, der durch ein geöffnetes Fenster in das Haus eindringt. Auch hier ist eine gewisse Mitschuld des Eigentümers nicht von der Hand zu weisen.

Elementarschäden: der wohl schwierigste Baustein

Zu den schwierigsten Bausteinen einer Wohngebäudeversicherung zählen die Elementarschäden. Manche Versicherungsgesellschaften sind mittlerweile nicht mehr bereit dazu, diese Gefahrenquelle abzudecken. Dies gilt insbesondere unter der Voraussetzung, dass sich die Immobilie in einem sogenannten Gefahrengebiet befindet. Falls die Elementarschäden noch eingeschlossen sind, lassen sich diese meistens in die folgenden Rubriken einteilen:

  • Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Lawinen
  • Schneedruck

Versichert wären also beispielsweise Schäden an der Immobilie, die durch ein Erdbeben oder eine Überschwemmung entstehen. Differenziert werden muss zum Beispiel dann, wenn eine Lawine die Schadensursache darstellt. Abgesichert sind meistens niedergehende Schnee- und Eismassen an Berghängen, nicht jedoch größere Schnee- und Eismengen, die von Bäumen auf das Haus fallen.

Bei der Erdsenkung sind ausschließlich naturbedingte Absenkungen des Erdbodens versichert, nicht jedoch solche Schäden, die zum Beispiel durch den Bergbau (künstliche Hohlräume) entstehen.

Welche Leistungen sollte die Wohngebäudeversicherung enthalten?

Neben den zuvor genannten Schadensarten, bei denen der Versicherer im Schadensfall eintritt, sollte eine gute Wohngebäudeversicherung mindestens noch einige weitere Leistungen enthalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass grobe Fahrlässigkeit mit abgesichert ist. In der Überblick sind es neben dem Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit vor allem die folgenden Leistungen, die du möglichst in deiner Wohngebäude-Police einschließen solltest:

  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Überspannung
  • Bergungs- und Schutzkosten
  • Dekontamination

Diese Versicherungsleistungen sind prinzipiell wichtig und empfehlenswert. Darüber hinaus gibt es noch weitere optionale Leistungen, die je nach Immobilie im Einzelfall wichtig sein können. Dazu zählen insbesondere:

  • Ableitungs- und Zuleitungsrohre
  • Solaranlage
  • Fahrzeuganprall
  • Aufräumkosten für Bäume
  • Sachverständiger

An dieser Aufzählung erkennst du, dass diese Leistungen tatsächlich von jedem Einzelfall abhängig sind, ob sie eingeschlossen sein sollten oder nicht. Wenn du zum Beispiel relativ nahe an einer häufig befahrenen Straße wohnst, wäre die Absicherung bei einem Fahrzeuganprall empfehlenswert.

Ist dein Grundstück hingegen mehrere Hundert Meter von der nächsten Straße entfernt, ist ein solcher Schutz natürlich überflüssig. Gleiches gilt für den Fall, dass sich auf deinem Grundstück oder in der unmittelbaren Nähe keine Bäume befinden. In diesem Fall muss die Wohngebäude-Police natürlich auch nicht zwangsläufig Aufräumkosten für Bäume als Leistung enthalten.

Fazit zur Wohngebäudeversicherung: Details können den Unterschied ausmachen

Wohngebäudeversicherung

Wie du unserem vorherigen Beitrag entnehmen konntest, sind die in der Wohngebäudeversicherung abgesicherten Schadensursachen nicht immer ganz einfach zu verstehen. In manchen Rubriken kommt es tatsächlich auf Kleinigkeiten an, ob der Versicherer im Schadensfall eine Leistung erbringt oder nicht. Daher ist es umso wichtiger, dass die jeweilige Schadensursache genau nachgewiesen werden kann. 

Insbesondere unter der Voraussetzung, dass du in einem sogenannten Risikogebiet wohnst, solltest du unbedingt darauf achten, dass auch Elementarschäden in der Wohngebäude-Police abgesichert werden. Darüber hinaus können kleine optionale Einschlüsse empfehlenswert sein und du solltest natürlich auch den Beitrag nicht außer Acht lassen.

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