Vorabpauschale: Das solltest du beim ETF-Sparplan beachten

Geldschnurrbart Blog Post

Auch bei den beliebten ETFs gibt es ab und an Neuerungen: Es wurde die Vorabpauschale eingeführt. Was bedeutet das für uns, worauf müssen wir achten und was ist beim ETF-Sparplan wichtig?  

Steuern, ETFs & Vorabpauschale – das ist 2024 wichtig

Investoren zeigen sich oft unsicher bezüglich der steuerlichen Behandlung von ETFs, wobei die Vorabpauschale insbesondere in Zeiten hoher Zinssätze eine in der Steuererklärung wichtiger wird.  

Die Einführung der Pauschale fand zwar schon im Jahr 2018 statt, doch ihre tatsächliche Anwendung wird erst im Januar 2024 erfolgen, da sie an den Basiszinssatz der Bundesbank gekoppelt ist. In den vergangenen Jahren, mit einem Basiszinssatz von null oder sogar Negativzinsen, wurde die Anwendung der Vorabpauschale ausgesetzt. Doch 2024 ist alles anders.

vorabpauschale

Die Berechnung der Pauschale orientiert sich maßgeblich am herrschenden Zinsniveau, speziell am Basiszins, der jährlich vom Finanzministerium auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen festgelegt wird. Für ETFs oder Fonds, die im Laufe des Jahres 2023 Gewinne verzeichnen, wird die Besteuerung auf Grundlage der Vorabpauschale fällig.

Diese Pauschale variiert mit dem allgemeinen Zinsniveau; in Zeiträumen niedriger Zinsen fiel sie in der Vergangenheit eben auf Null. Mit dem Anstieg der Zinsen ändert sich diese Situation jedoch. Anfang Januar 2024 wird der Depotanbieter die entsprechende Steuer automatisch vom Konto der Anleger abbuchen.

Die Vorabpauschale stellt somit eine wesentliche steuerliche Größe dar, deren Höhe direkt vom aktuellen Zinsniveau abhängt und die bei der Veranlagung von Gewinnen aus ETFs und Fonds berücksichtigt werden muss.

Wann fällt die Vorabpauschale an?

Die Fälligkeit der Vorabpauschale, eingeführt im Jahr 2018, tritt erstmals zu Beginn des Jahres 2024 ein. Dies liegt an der speziellen Berechnungsmethode des fiktiven Ertrags, der zu Jahresbeginn besteuert wird.

Insbesondere bei einem ETF-Sparplan oder größeren Einmalinvestitionen mittels des Jahres wird die Pauschale nur anteilig berechnet, was die Steuerberechnung abhängig vom individuellen Faktoren komplex gestaltet. Meist reicht jedoch eine pauschale Annäherung zum eigenen Verständnis.

Die Vorabpauschale im Jahr 2024 ist unter folgenden Umständen relevant:

  • Der Wert des ETFs oder Fonds hat im Verlauf des Jahres 2023 zugenommen
  • Es liegt ein thesaurierender ETF (Fonds) vor oder ein Fonds, der teilweise ausschüttet. Also gilt die Vorabpauschale für alle Fondsarten, jedoch die spezifische Behandlung hängt von der Ausschüttungsart ab
  • Der Basiszinssatz liegt über 0 % Mit einem Basiszinssatz von 2,55 % für das Jahr 2023 ist diese Bedingung gegeben.

Vorabpauschale & Freistellungsauftrag bei ETFs

Dennoch lässt sich die Steuerbelastung durch die Vorabpauschale mittels eines Freistellungsauftrags neutralisieren. Ab dem Jahr 2023 steht jeder in Deutschland ansässigen natürlichen Person ein jährlicher Sparerpauschbetrag von 1000 Euro zur Verfügung.

Die meisten deutschen Broker bieten die Option, diesen Freibetrag direkt in das Depotkonto zu integrieren. Ergo wird die Steuerverrechnung automatisiert abgewickelt. Ferner gibt es die Möglichkeit, den Freibetrag über verschiedene Depotkonten zu verteilen, wobei die Gesamtsumme von 1000 Euro nicht überschritten werden darf.

Mit ETF-Sparplänen in den Aktienmarkt investieren

Trotz des Anstiegs der Zinssätze bleibt das Investieren in Exchange Traded Funds (ETFs) auch im Jahr 2024 eine attraktive Option. Dies liegt daran, dass die Nettorenditen bei Tagesgeld & Co., unter Berücksichtigung der Inflation, weiterhin deutlich unter den historischen Durchschnitten der Assetklasse Aktien liegen.

ETFs bieten eine effiziente Möglichkeit, breit diversifiziert in den Aktienmarkt zu investieren, wodurch sie eine höhere potenzielle Rendite im Vergleich zu traditionellen Anlageformen wie festverzinslichen Wertpapieren ermöglichen. In einem Umfeld, in dem die realen Erträge von Sparanlagen durch die Inflation erodiert werden, bieten ETFs somit weiterhin die beste Option – auch bei Besteuerung durch Vorabpauschale.

ETF-Sparpläne können bei vielen Brokern angelegt werden. Beim ETF-Sparplan von OSKAR werden beispielsweise sogar das Rebalancing und die Steueroptimierung automatisch übernommen.

Die steuersmarte Auswahl der ETFs durch OSKAR führen also dazu, dass sich Anleger bei ihrem ETF-Sparplan keine weitergehenden Gedanken machen müssen. Vielmehr wird der ETF einfach bespart, schon ab 25 Euro im Monat, sodass sich die zielgerichtete Geldanlage wirklich für jeden eignet.

P.S: Ich baue übrigens aktuell ein Dividendendepot von 0€ auf 100.000€ auf. Jeden Monat berichte ich, welche Dividenden-Aktien es ins Depot geschafft haben.

Das könnte dir auch gefallen