Liquidity Mining & Staking richtig bei der Steuer angeben

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Schon eine herkömmliche Einkommensteuererklärung stellt viele Steuerpflichtige vor große Herausforderungen. Die Gesetze und Richtlinien sind meistens komplex und undurchsichtig und sogar den erfahrenen Steuerberatern, aber auch den Finanzbehörden erscheint die Materie nicht immer ganz logisch.

Deutlich komplexer wird es nun in einem Umfeld, welches noch gar nicht allzu lange besteht. Liquidity Mining & Stanking sind Phänomene, welche erst in den letzten Monaten und Jahren der Allgemeinheit zugänglich wurden. Während Finanz- und Technikbegeisterte Investoren die Möglichkeiten der unbeschreiblich großen Kryptowelt ausreizen, stellt dies sowohl Steuerberater aber auch die Finanzämter und den Gesetzgeber vor große Herausforderungen.

Wir haben uns gemeinsam mit einem Steuerberater die Themen Liquidity Mining & Staking in der Steuerberatung angesehen und versucht einen klaren Überblick darüber zu geben.

Wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel wurde nicht in Zusammenarbeit oder Abstimmung eines Steuerberaters verfasst. Jegliche Aussagen können falsch oder unvollständig sein und stellen keine Steuerberatung dar.

Zur Erfassung meiner Kryptowährungen nutze ich das Krypto-Steuer-Tool Cointracking.

Das Wichtigste in Kürze

  • Liquiditiy Mining, Staking und Krypto-Cahsback Programme zählen zu den Neuheiten in der Kryptowelt.
  • Jegliche Transaktionen und Investments müssen im Normalfall steuerlich berücksichtigt werden, auch das Liquidity Mining oder Staking.
  • Aufgrund der zahlreichen neuen technologischen Möglichkeiten, haben auch die Finanzbehörden noch keine abschließenden Regelungen.

Liquidity Mining Steuern

Beim Liquidity Mining durchlaufen sowohl die Investments, aber auch die für die Steuererklärung relevanten Zahlungen drei Stufen. Diese Schritte sind unabhängig voneinander zu betrachten und können verschiedene Verpflichtungen auslösen. Die Besteuerung von Liquidity Mining ergibt sich hierbei wie folgt.

1. Hingabe der Tokens

Wird im Zusammenhang mit der gewünschten Liquidity Mining Transaktion das entsprechende Handelspaar in einen Liquidity-Pool hinzugefügt, stellt dies steuerlich gesehen einen Verkauf dar. Werden Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft, müssen diese versteuert werden. Hat man Kryptowährungen hingegen schon mehr als ein Jahr im Depot bzw. gehalten, sind die Gewinne komplett steuerfrei.

2. Teilnahme an der Gewinnausschüttung

Der große Vorteil von Liquidity Mining ist ein stetiger Cashflow. Während der Verweildauer der Tokens bzw. Coins im Liquidity-Pool werden zahlreiche Gewinnausschüttungen vollzogen, von welchen der Anleger profitiert. Diese Ausschüttungen sind nach derzeitiger Auffassung als Kapitaleinkünfte zu behandeln und unterliegen damit der Kapitalertragsteuer. Gewinnausschüttungen während dem Verbleib der Tokens im Liquidity-Pool können vereinfacht auch als eine quasi Dividende gesehen werden, die steuerlichen Vorschriften unterscheiden sich hierbei nicht.

3. Rücknahme aus dem Pool

Möchte der Anleger nun seine zur Verfügung gestellten Coins aus dem Liquiditiy-Pool abziehen, so erhält der Investor sein eingebrachtes Handelspaar zurück und löst damit erneut steuerliche Konsequenzen aus. Mögliche Gewinne unterliegen dabei ebenso der Kapitalertragsteuer und die Haltefrist für die wiedererhaltenen Kryptowährungen beginnt nach Erlangung der Tokens bzw. des Coins wieder bei Null. Somit ist es für die steuerliche Haltefrist irrelevant wie lange die Coins im Liquidity-Pool „gelagert“ wurden.

Staking Steuern

staking steuern ablauf
Staking Steuern als Prozesschart

Auch das Staking ist eine noch junges Phänomen im im dynamischen Kryptomarkt. Dabei ist diese neue technische Errungenschaft noch lange nicht bei den Finanzbehörden angekommen und die Regelungen dahingehend entsprechend unsicher und noch nicht eindeutig.

Letztendlich können Staking Erträge in Block-Reward und die anteiligen Transaktionskosten aufgeteilt werden. Dabei ist derzeit noch nicht abschließend geklärt ob es sich um Kapitaleinkünfte handelt oder ob Erträge durch Staking als Einkünfte aus sonstigen Leistungen erfasst werden müssen.

Ebenso sind eventuelle Haltefristverlängerungen noch nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung adressiert worden, Steuerpflichtige bewegen sich daher aktuell noch in einer großen Blase der Unsicherheit.

Cashback Crypto.com Steuern

Grundsätzlich sind Cashback und Loyality Programme in Deutschland steuerlich nicht zu berücksichtigen. Egal ob die Programme von Payback, American Express oder Lufthansa Miles & More, keiner dieser Rabatte und Boni findet Platz in einer Steuererklärung.

Resultiert nun aber die Cashback Aktion nicht nur in einer Kaufpreisreduktion, sondern auch in einer Auszahlung von Coins, könnte dies steuerlich von Bedeutung sein. Mit der Kreditkarte von Crypto.com lassen sich bis zu 3% Cashback auf Umsätze in Form von Coinrewards erhalten. Derzeit gibt es allerdings für die noch jungen „Krypto-Cashback-Programme“ keine steuerlichen Gesetze oder Regelungen.

Es wird empfohlen (Keine Steuerberatung!) mögliche Erträge durch genannte Programme dem Finanzamt offenzulegen, ob das Finanzamt im Sinne des Steuerpflichtigen entscheidet oder ob es zu der Erkenntnis kommt, dass diese Erträge versteuert werden müssen, kann nicht beantwortet werden.

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